Georg Friedrich Carl Markgraf zu Brandenburg bestätigt den Brüdern Friedrich Christian Wilhelm und Friedrich August von Kotzau einen Vergleich, den sie mit klagenden Untertanen abgeschlossen haben wegen deren Lehenspflichten, insbesondere dem Sterbe- oder Erb-Handlohn, den Landfuhren, der Handfrohn und anderer Punkte.

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Stadtarchiv Hof