Dr. jur. Johann Kalmar, Johann Christoph Schmidlin, jur. lic., und Michael Kraff, kaiserliche und erzherzoglich österreichische Landrichter, bzw. Landschreiber, bzw. Landwaibel in Ober- und Niederschwaben vergleichen Jahann Friedrich Strölin zu Pöffingen (Böfingen) und Ellmenschweiller (Ellmannsweiler) mit Joß Ludwig Reichlin von Meldegg zu Haldenberg, kaiserlich und erzherzoglich österreichischer Obristleutnant, über die seit 1638 ausstehende auf dem Gut Ellmannsweiler haftende Reichlinsche Kapitalforderung von 2000 fl. und 9 Jahresraten verfallener Zinse dahin, daß der beklagte Strölin die Kosten des bereits eingeleiteten gerichtlichen Verfahrens tragen und dem Kläger von den verfallenen Zinsen bis nächstfolgendem Termin Martini 100 Reichstaler, bis Martini 1643 weitere 100 Reichstaler und von 1644 ab bis zur völligen Kapitalablösung jährlich 100 fl. auf Mariä Geburg laut Obligation unweigerlich abtragen soll; unter genannten Bedingungen wird der laufende landgerichtliche Prozeß suspendiert, doch soll der Kläger im Falle der Nichteinhaltung des Zahlungsplnes Macht haben, die bereits in rem judicatam erwachsene wirkliche Exekution auf den Gütern des Beklagten zu Ellmannsweiler zu ergreifen und darin ohne Widerrede und Exzeption fortzufahren. Johann Friedrich Strölin verpflichtet sich zur Einhaltung des vereinbarten Zahlungsplanes und bekennt, daß er seine auf Sigmund von Hornstein lautende Zinsverschreibung über 2000 fl. herausgeben und den vormals Freyberg-Achstettischen Teil am Dorf Ellmannsweiler zu Unterpfand gesetzt habe. - Sr.: 1. Jakob Christoph Schmidlin, 2. Michael Kraff, 3. Johann Friedrich Strölin v. Pöfingen, 4. Johann Guetknecht, lic. Abschr., Pap., Fol. Doppelbl., s. Bestellnr. 29 Regest, s. Invent. (1655) (Bestellnr. 2) Nr. 40