Hugo Graf von Werdenberg beurkundet allgemein gültiges Urteil ("per generalem ac universalem sententiam") des Landgerichts Sulz zur Frage, ob sich Gotteshausleute oder sonstige Leibeigene gegen Geld zu Diensten für andere verpflichten können. Dem Urteil zufolge können sich Leibeigene ohne Zustimmung ihres Herrn höchstens für 5 ß verpflichten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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