Schultheiß und Gericht zu Weitingen und Rohrdorf im Gäu beurkunden mit einem Brieflibell, dass bei einer gewöhnlichen Gerichtssitzung zu Weitingen der ehrenhafte Hans Hettinger, Bürger und Ratsmann zu Horb, vor ihnen erschienen ist. Hans Hettinger gab bekannt, dass er aus einigen Höfen und Lehen zu Rohrdorf, die derzeit im Besitz von Jakob Scherer, genannt Neuermayer, Theodor (Teoderus) Epplin und Klaus Xander zu Rohrdorf seien, nach den von ihm vorgelegten Höfe- und Lehenbriefen, alten Urbaren und Rodeln die in diesem Brieflibell im einzelnen genannten und bis heute gängigen jährlichen und ewigen Zinsen und Gülten besitze. Da aber die Güter, die in diese Höfe und Lehen gehörten, schon seit langer Zeit nicht mehr erneuert worden waren und sich die Anstößer verändert hatten, bat Hans Hettinger, die drei Meier vor das Gericht zu laden und die Stücke und Güter durch den ehrsamen Johann Heinrich Haller, den derzeit geschworenen Stadtschreiber zu Horb, in seiner Eigenschaft als kaiserlichen Notar, aus den alten Urbaren erneuern und beschreiben zu lassen. Daraufhin wurden die drei Meier von den Ausstellern vorgeladen und vom Amtmann unter Eid ermahnt, die Beschaffenheit und die Anstößer der Stücke und Güter wahrhaftig anzugeben und in das Urbar eintragen zu lassen, damit Hans Hettinger und alle seine Erben und Nachkommen ihre jährliche Gülte daraus künftig immer erhalten können. Es folgt eine ausführliche Beschreibung und Erneuerung des Mauritiushofes zu Rohrdorf von Theodor Epplin. Die Beschreibung und Erneuerung der Höfe von Jakob Scherer und Klaus Xander wurde ausgelassen, weil sie derzeit nicht den Rosenbachischen Erben gehören. Nach der Verlesung der von Heinrich Haller vorgenommenen Beschreibung und Erneuerung der Höfe und Lehen erklärten die Besitzer, dass sie keine weiteren Lehen kennen, die zu diesen Höfen und Lehen gehören und die genannten Korngülten und Zinsen aus ihren Höfen und Lehen zu leisten sind. Abschließend erklären der Schultheiß Auberlin Schelhammer und die Richter Melchior Fritz, Hans Dürr, Stefan Fritz, Hans Schmidt, Lienhart Schaber, Peter Ketzlin und Bastian Schmidt zu Weitingen, dass sie ebenfalls keine weiteren Güter dieser Höfe kennen und die Erneuerung damit gültig ist. Auf Bitte von Hans Hettinger wurde diese Erklärung mit Brief und Siegel der Obrigkeit auf seine Kosten schriftlich bestätigt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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