Hans Olblater, Bürger zu Ulm, verkauft um 40 fl rh dem Jakob Kurz, auch Bürger zu Ulm, 2 fl rh örtlicher Währung jährlichen Zinses, zahlbar jeweils auf Ostern und Michaelis, aus dem nach Anstößern näher bezeichneten Haus mit Hofreite des Schmieds Hans Buler in Ulm, das bisher, abgesehen von einem jährlichen Zins von acht böhmischen Groschen und einem Weihnachtshuhn an die Witwe Strölin, unbelastet gewesen ist. Der Verkäufer quittiert den Erhalt des Kaufpreises, verzichtet auf die Rechte, die er bis jetzt an dem Zinsgut gehabt hat, und übernimmt auch namens seiner Erben die Gewährleistung des Geschäfts. Die Parteien vereinbaren, dass die Wiederlösung durch den Verkäufer oder dessen Erben jederzeit zum Zwanzigfachen des jährlichen Zinsertrags möglich ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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