Erlass des römisch-deutschen Königs Friedrich III. (Habsburg) zur Aufrechterhaltung des Landfriedens mit Bezug auf die goldene Bulle Karls IV., mit Bestimmungen über die heimlichen Gerichte unter Erwähnung von Maßnahmen Karls des Großen, Erzbischofs Dietrich von Köln und Kaiser Sigismunds in Arnsberg.

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