Abt Konrad und der Konvent des Benediktinerklosters Elchingen [Oberelchingen Gde. Elchingen/Lkr. Neu-Ulm] sowie Kraft, Schwiegersohn des verstorbenen Walter Ehinger und Bürger zu Ulm, legen mit Zustimmung der Lucia Ehinger und ihres Sohnes Jodok ("Jos") Ehinger, beide Bürger zu Ulm, ihre Streitigkeiten über die gegenseitigen Rechte in Thalfingen [Gde. Elchingen/Lkr. Neu-Ulm] bei: - Die zwei Griese in der Donau bei Thalfingen stehen der Gemeinde Thalfingen zu. - Die 600 Eier, welche die Hirten in Thalfingen von dem Hirtenamt geben sollen, fallen an die Familie Ehinger. Ein Hirte in Thalfingen soll von der dortigen Gemeinde mit Mehrheitsentscheidung gewählt werden. Danach soll ihm der Meier der Familie Ehinger in Thalfingen dieses Amt verleihen. Weitere Rechte in Zusammenhang mit dem Hirtenamt stehen den Ehingern dort aber nicht zu. - Die Familie Ehinger darf das für ihre Fischerei benötigte Holz im Gemeindewald von Thalfingen schlagen. - Über Frevel und Streitigkeiten in Thalfingen soll ein von der Familie Ehinger und dem Kloster Elchingen besetztes Dorfgericht entscheiden. - Feldumgänge zur Beilegung von Grenz- und Grundstücksstreitigkeiten sollen von Vertretern der Familie Ehinger und des Klosters Elchingen, den sogenannten Vierern, gemeinsam durchgeführt werden. Bei dieser Regelung soll es auch dann bleiben, wenn eine oder beide Parteien ihre Güter in Thalfingen veräußern. - Eventuelle künftige Streitigkeiten zwischen dem Kloster Elchingen und der Familie Ehinger bzw. der Gemeinde Thalfingen sollen vor Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm gebracht und von diesen entschieden werden.