König Karl bestätigt den Städten Augsburg, Ulm, Memmingen, Kempten, Kaufbeuren, Leutkirch, Wangen, Biberach, Ravensburg, Lindau, Buchhorn, Überlingen, Pfullendorf, Esslingen, Reutlingen, Rottweil, Weil, Nördlingen, Schwäbisch Gmünd, Schwäbisch Hall, Heilbronn, Wimpfen, Weinsberg, welche er so geneigt und untertänig an ihm und dem Reiche gefunden, ihre Freiheiten, verspricht sie in keiner Not des Reiches zu versetzen und erlaubt, dass wenn jemand einen dieser Artikel überfahren und sie von ihren Freiheiten drängen wollte, sie einander beholfen sein und sich dessen wehren dürfen, ohne damit wider ihn oder das Reich etwas zu verschulden.