Friedensverträge mit Frankreich vom 30. Mai 1814 und vom 20. November 1815 sowie Besitznahme der durch die Verträge an Preußen gefallenen Gebiete
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I. HA Rep. 89, Nr. 32596
Rep. 96 Deduktionen Nr. 646
I. HA Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett
Geheimes Zivilkabinett >> 13 Militärwesen >> 13.12 Kriege >> 13.12.01 Kriege 1806-1815
1814-1815
Enthält u. a.:
- Patent über die Besitznahme der Herzogtümer Cleve, Berg, Geldern, des Fürstentums Mörs und der Grafschaften Essen und Werden und Patent über Besitznahme des Großherzogtums Niederrhein, Wien, 5. April 1815
- Aufruf Friedrich Wilhelms III. an die Einwohner der mit Preußen vereinigten Rheinländer, Wien 5. April 1815
- Deutsche Übersetzung des Vertrages zwischen Preußen und Rußland über das Herzogtum Warschau, Wien, 3. Mai 1815, dabei: preußische Ratifikationsurkunde, Wien, 9. Mai 1815, und österreichische Beitrittsurkunde zu dem Vertrag, Wien, 4. Mai 1815
- Patent über Besitzergreifung der mit Preußen wiedervereinigten vormals preußischen Provinzen im Nieder- und Obersächsischen Kreise, Berlin, 21. Juni 1815
- Patent über Besitzergreifung der mit Preußen wiedervereinigten westphälischen Länder einschließlich der dazwischen liegenden Enklaven, Berlin, 21. Juni 1815
- Patent über Besitzergreifung des mit Preußen vereinigten Herzogtums Pommern und Fürstentums Rügen, Paris, 19. Sept. 1815
- Besitzergreifungspatent über die Stadt Saarbrücken und die übrigen von Frankreich durch den Friedensvertrag vom 20. Nov. 1815 abgetretenen Gebiete, Orte und Plätze, Saarbrücken, 27. Nov. 1815
- Besitzergreifungsprotokoll über die Städte Saarbrücken und St. Johann und die dazugehörigen Landgemeinden, Saarbrücken, 30. Nov. 1815
- Besitzergreifungsprotokoll über die Stadt und Festung Saarlouis und die übrigen von Frankreich durch den Friedensvertrag vom 20. Nov. 1815 abgetretenen Gebiete, Orte und Plätze des Moseldepartements, Preußisch-Saarlouis, 2. Dez. 1815.
- Patent über die Besitznahme der Herzogtümer Cleve, Berg, Geldern, des Fürstentums Mörs und der Grafschaften Essen und Werden und Patent über Besitznahme des Großherzogtums Niederrhein, Wien, 5. April 1815
- Aufruf Friedrich Wilhelms III. an die Einwohner der mit Preußen vereinigten Rheinländer, Wien 5. April 1815
- Deutsche Übersetzung des Vertrages zwischen Preußen und Rußland über das Herzogtum Warschau, Wien, 3. Mai 1815, dabei: preußische Ratifikationsurkunde, Wien, 9. Mai 1815, und österreichische Beitrittsurkunde zu dem Vertrag, Wien, 4. Mai 1815
- Patent über Besitzergreifung der mit Preußen wiedervereinigten vormals preußischen Provinzen im Nieder- und Obersächsischen Kreise, Berlin, 21. Juni 1815
- Patent über Besitzergreifung der mit Preußen wiedervereinigten westphälischen Länder einschließlich der dazwischen liegenden Enklaven, Berlin, 21. Juni 1815
- Patent über Besitzergreifung des mit Preußen vereinigten Herzogtums Pommern und Fürstentums Rügen, Paris, 19. Sept. 1815
- Besitzergreifungspatent über die Stadt Saarbrücken und die übrigen von Frankreich durch den Friedensvertrag vom 20. Nov. 1815 abgetretenen Gebiete, Orte und Plätze, Saarbrücken, 27. Nov. 1815
- Besitzergreifungsprotokoll über die Städte Saarbrücken und St. Johann und die dazugehörigen Landgemeinden, Saarbrücken, 30. Nov. 1815
- Besitzergreifungsprotokoll über die Stadt und Festung Saarlouis und die übrigen von Frankreich durch den Friedensvertrag vom 20. Nov. 1815 abgetretenen Gebiete, Orte und Plätze des Moseldepartements, Preußisch-Saarlouis, 2. Dez. 1815.
Archivale
Verweis: Die gleichen Verträge, Aufrufe usw. wie in I. HA Rep. 89, Nr. 32595/1 und Nr. 32597-32605.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.08.2025, 13:37 MESZ
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