Heinrich von Parsberg, Kanoniker, Scholasticus und Richter des Konsistorialgerichts des Domkapitels Regensburg, entscheidet im Streit zwischen Martin Fünsinger, Pfarrer von St. Emmeram, Johann Pleninger und Ulrich Paur, vittricos der Filialkirche von Hohengebraching (Oberngebraching) einerseits, Stefan Gschwestermair von [Burg]Weinting namens der Kinder des Johann Amman von Hohengebraching andererseits zum einen über eine Schuld von 14 Schilling, die er den Klägern zuspricht, sowie über einen unterirdischen Gang vom Hof Obergebraching zur Filialkirche dort, der wegen Gefährdung des Kirchengebäudes auf Kosten der Beklagten zu schließen und abzuschaffen sei. S: Konsistorialgericht des Domkapitels von Regensburg

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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