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Vor dem Gericht zu Hologne läßt Jean 1'Espineux, Sergeant, als Bevollmächtigter folgende Urk-unde inserieren: 1674 August 27. Borchard Wilhelm, Freiherr von Kinsky, Herr zu Hollogne, Bussin und Faillon, Leutnant-Colonel der Dragoner im Dienst des Erzbischofs von Köln und Maria Gertrud Ignace von Luxemburg legen - zugleich mit Erlaubnis des Fürstbischofs von Lüttich und des Prälaten von Kornelimünster und des Herrn "D'aigremont haut voud de la Hesbaye" - einen Vertrag einer Schenkung unter Lebenden vor, mit dem Maria Gertrud Ignace von Luxemburg ihrem Ehemann die Herrschaften Hollogne, Bussin und Faillon mit allem Zubehör überträgt. Sie erhält den Nießbrauch der Güter von Kinskys im kurkölnischen, holländischen und moersischen Gebiet mit Zustimmung der Lehnsherren, die urkundlich vorliegen (Weitere detaillierte Bestimmungen und Bezüge auf frühere Verfügungen). 1695 Oktober 10.

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