Bischof Engelbert von Dorpat transsumiert die Urkunden der Papstes (1) Alexander IV. von 1257 Juni 15 (Quanto maiora) und (2) von 1260 Januar 25 (Operis evidentia declarante).
Vollständigen Titel anzeigen
XX. HA, Perg.-Urkk., Schieblade 4, Nr. 26
Papsturkunden, Nr. 168
XX. HA, Perg.-Urkk. Pergamenturkunden
Pergamenturkunden >> 01 Papst- und Konzilsurkunden (Schieblade 1-18)
1324 Oktober 25
Enthält: Inserierte Urkunden:
(1) Papst Alexander IV. wiederholt die Urkunde Honorius III., wonach der Deutsche Orden in den Gebieten, die den Sarazenen abgenommen wurden, Kirchen errichten darf, die allein dem päpstlichen Stuhl unterstehen (Quanto maiora). 1257 Juni 15.
(2) Papst Alexander IV. von 1260 Januar 25 (Operis evidentia declarante), in der alle Länder, die der Deutsche Orden in Russland geschenkt, erhalten oder von den Tataren erobern wird, nach ihrer Bekehrung als Eigentum des heiligen Petrus in dessen Schutz genommen wird und dem Deutscen Orden zu dauerndem Besitz überlassen wird.
(1) Papst Alexander IV. wiederholt die Urkunde Honorius III., wonach der Deutsche Orden in den Gebieten, die den Sarazenen abgenommen wurden, Kirchen errichten darf, die allein dem päpstlichen Stuhl unterstehen (Quanto maiora). 1257 Juni 15.
(2) Papst Alexander IV. von 1260 Januar 25 (Operis evidentia declarante), in der alle Länder, die der Deutsche Orden in Russland geschenkt, erhalten oder von den Tataren erobern wird, nach ihrer Bekehrung als Eigentum des heiligen Petrus in dessen Schutz genommen wird und dem Deutscen Orden zu dauerndem Besitz überlassen wird.
Archivale
Tabulae Ordinis Theutonici, hrsg. von Ernst Strehlke, Berlin 1869, Nr. 550 (Insert 1). - Preußisches Urkundenbuch I/2, Nr. 89 (Insert 2). - Hubatsch/Joachim, Regesta II, Nr. 4346 (Insert 1), Nr. 4392 Insert 2). - Regesta Pontificum Romanorum 1198-1304, Bd. 2, hrsg. von August Potthast, Berlin 1875, Nr. 16885 (Insert 1), Nr. 17769 (Insert 2).
Verweis: Die inserierte Urkunde (1) ist zudem in Ausfertigung (XX. HA, Perg.-Urkk., Schieblade 4, Nr. 25) sowie in einem Transsumpt von 1336 Mai 31 (XX. HA, Perg.-Urkk., Schieblade 4, Nr. 27) überliefert.
Die inserierte Urkunde (2) ist zudem in Ausfertigung (XX. HA, Perg.-Urkk., Schieblade 5, Nr. 87) sowie in einem Transsumpt von 1393 Mai 25 (XX. HA, Perg.-Urkk., Schieblade 17, Nr. 23) überlierfert.
Verweis: Die inserierte Urkunde (1) ist zudem in Ausfertigung (XX. HA, Perg.-Urkk., Schieblade 4, Nr. 25) sowie in einem Transsumpt von 1336 Mai 31 (XX. HA, Perg.-Urkk., Schieblade 4, Nr. 27) überliefert.
Die inserierte Urkunde (2) ist zudem in Ausfertigung (XX. HA, Perg.-Urkk., Schieblade 5, Nr. 87) sowie in einem Transsumpt von 1393 Mai 25 (XX. HA, Perg.-Urkk., Schieblade 17, Nr. 23) überlierfert.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.08.2025, 13:35 MESZ