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Hans Böhm zu Döttingen, welcher durch seine Taglöhner etliche Marksteine eigenmächtig ausreuten und werfen lassen, über welch unverantwortliche Tat die Feldschiede rgeklagt und Böhm darauf zu 200 Gulden Geldstrafe verurteilt wurde.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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