Vertrag zwischen Fürst Karl Thomas zu L.-W.-Rochefort, auch vertreten durch seinen Bevollmächtigten Joh. Tervoort, und seinen jüngst für volljährig erklärten Bruder Theodor Alexander über dessen Einbeziehung in die seit 1736 Juni 28 bestehende Primogeniturordnung gegen Zahlung einer Apanage von fl. 4.000. - (Weitere Bestimmungen). Es zeichnen und siegeln: Fürst Karl Thomas, Leopoldine, geb. Fürstin v. L.-W.-R., verwitwete Gräfin Starhemberg, Johann Tervoort sowie - als Zeugen - Carl de Longueval, Graf v. Buquoy und Adam Graf v. Sternberg.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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