Gutsarchiv Gentha (Bestand)
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H 75 (Benutzungsort: Wernigerode)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 10. Adelsarchive >> 10.02. Gutsarchive
(1698) 1702 - 1815
Findhilfsmittel: Findbuch ca. 2000 (online recherchierbar)
Registraturbildner: Gentha gehört zur Stadt Jessen (Elster), Lkr. Wittenberg, Sachsen-Anhalt.
Gentha gehörte im Spätmittelalter zur Herrschaft Seyda der Schenken von Landsberg, die 1459 in ein kursächsisches Amt umgewandelt wurde. Das zum Kurkreis gerechnete Amt Seyda kam 1815 an Preußen und gehörte dort 1816–1945 zur Provinz Sachsen.
Gentha brannte 1637 im Dreißigjährigen Krieg nieder. 1651 überließ der Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen das wüste Dorf Bernhard Ludolph Kanne auf Klöden als Dank für geleistete Dienste. Seit dem ausgehenden 17. Jh. wird in Gentha ein Rittergut mit Patrimonialgericht greifbar, dessen Umwandlung in ein Mann- und Weiberlehen Raban Kanne 1673 erreichte. Seine drei Töchter überließen Gentha 1695 ihrer Mutter Clara Catharina von Kuffer geb. von Hacke, die es 1702 an Hans von Brandenstein verkaufte.
Es haben sich Reste der Überlieferung des Patrimonialgerichts erhalten, für deren Überlieferungszeitraum im 18. Jh. die Familie von Schlegel, seit 1786 die Familie von Rex und ab 1802 die Familie Fließbach als Besitzer nachweisbar sind. 1929 befand sich das Gut im Besitz der Familie Hemeter-Augstin, die es bis zur Enteignung im Zuge der Bodenreform 1945 innehatte.
Zusatzinformationen: Literatur:
Adelsarchive im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt. Übersicht über die Bestände, bearb. von Jörg Brückner, Andreas Erb und Christoph Volkmar (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts; 20), Magdeburg 2012.
Registraturbildner: Gentha gehört zur Stadt Jessen (Elster), Lkr. Wittenberg, Sachsen-Anhalt.
Gentha gehörte im Spätmittelalter zur Herrschaft Seyda der Schenken von Landsberg, die 1459 in ein kursächsisches Amt umgewandelt wurde. Das zum Kurkreis gerechnete Amt Seyda kam 1815 an Preußen und gehörte dort 1816–1945 zur Provinz Sachsen.
Gentha brannte 1637 im Dreißigjährigen Krieg nieder. 1651 überließ der Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen das wüste Dorf Bernhard Ludolph Kanne auf Klöden als Dank für geleistete Dienste. Seit dem ausgehenden 17. Jh. wird in Gentha ein Rittergut mit Patrimonialgericht greifbar, dessen Umwandlung in ein Mann- und Weiberlehen Raban Kanne 1673 erreichte. Seine drei Töchter überließen Gentha 1695 ihrer Mutter Clara Catharina von Kuffer geb. von Hacke, die es 1702 an Hans von Brandenstein verkaufte.
Es haben sich Reste der Überlieferung des Patrimonialgerichts erhalten, für deren Überlieferungszeitraum im 18. Jh. die Familie von Schlegel, seit 1786 die Familie von Rex und ab 1802 die Familie Fließbach als Besitzer nachweisbar sind. 1929 befand sich das Gut im Besitz der Familie Hemeter-Augstin, die es bis zur Enteignung im Zuge der Bodenreform 1945 innehatte.
Zusatzinformationen: Literatur:
Adelsarchive im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt. Übersicht über die Bestände, bearb. von Jörg Brückner, Andreas Erb und Christoph Volkmar (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts; 20), Magdeburg 2012.
Laufmeter: 0.1
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ