Herzog Johann von Kleve bevollmächtigt verschiedene seiner Beamten mit der Besitznahme sowohl desjenigen, was von der Herrschaft Winnenthal durch den Tod seines Bruders, Adolf, ihm und seinem Sohn Wilhelm anerfallen, als was diesem von dessen Oheim Philipp, Herrn von Ravenstein, testamentarisch davon vermacht worden, so wie die desfallsige Belehnung zu erneuern. d. 7. März. Nebst einer Vollmacht Jungherzogs Wilhelm zu Lehenempfängnis der Herrschaft Winnenthal vom Jahr 1539.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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