Engelbrechte von Kleve und Mark, Gräfin von Moers und Saarwerden vereinigt sich mit ihrem Sohn Vincenz Grafen zu Moers und Saarwerden, daß, nachdem statt der auf die Grafschaft Moers stipulierten 1000 Gulden Witthumsgelder andere, nicht genannte, Höfe zur Aufbringung dieser Rente angewiesen und von ihr angenommen worden , diese auf ein Jahr lang zum Versuch dazu halten, und wenn sie nicht genügen, wieder gegen die erste Verschreibung vertauscht werden sollen. Datum des neisten freydages na Johansdach middesomer.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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