Edikt des Kurfürsten Klemens August, betreffend ganze und halbe Kopfstücke und Permiss-Schillinge. Diese sollen gelten resp. 3 Kopfstücke = 40 Stüber, der Permiss-Schilling = 10 Stüber.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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