Der kaiserliche Notar Johann Schwerer bezeugt ein Weistum der Vogtei Geiselbach [bei Aschaffenburg, Kloster Seligenstädter Besitz], u. a. des Inha...
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25 K2
Bestellsignatur: HStAD, Best. C 1 A, Nr. 25
C 1 A Handschriften (Urkundensammlungen und Kopiare, Kanzleibücher, historiographische, personengeschichtliche und heraldische Quellen): Urkundensammlungen und Kopiare
Handschriften (Urkundensammlungen und Kopiare, Kanzleibücher, historiographische, personengeschichtliche und heraldische Quellen): Urkundensammlungen und Kopiare >> Judaica
1531 November 20
Papier, Abschrift (19. Jh.)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Fundstelle (Blatt / Seite): Nr. 25, p. 60-65
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Der kaiserliche Notar Johann Schwerer bezeugt ein Weistum der Vogtei Geiselbach [bei Aschaffenburg, Kloster Seligenstädter Besitz], u. a. des Inhalts, daß Pfänder dem Schultheißen zu Geiselbach zur Lösung übergeben werden sollen, der diese 14 Tage aufbieten soll. Bei Nichteinlösung 'mage der schultes nemen pfandt und die versetzen den juden vor soliche meyns hern gelt, und ime auch forther keynen weytern schaden thun mit bottenlone oder anderwerdt' (wie 1213).
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Schwerer, Johann, kaiserlicher Notar
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Geiselbach b. Aschaffenburg:Vogtei
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Seligenstadt, Kloster
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Geiselbach b. Aschaffenburg:Schultheiß
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Geiselbach b. Aschaffenburg:Juden
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Weistum
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Verpfändung
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Pfandordnung
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Botenlohn
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Der kaiserliche Notar Johann Schwerer bezeugt ein Weistum der Vogtei Geiselbach [bei Aschaffenburg, Kloster Seligenstädter Besitz], u. a. des Inhalts, daß Pfänder dem Schultheißen zu Geiselbach zur Lösung übergeben werden sollen, der diese 14 Tage aufbieten soll. Bei Nichteinlösung 'mage der schultes nemen pfandt und die versetzen den juden vor soliche meyns hern gelt, und ime auch forther keynen weytern schaden thun mit bottenlone oder anderwerdt' (wie 1213).
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Schwerer, Johann, kaiserlicher Notar
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Geiselbach b. Aschaffenburg:Vogtei
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Seligenstadt, Kloster
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Geiselbach b. Aschaffenburg:Schultheiß
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Geiselbach b. Aschaffenburg:Juden
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Weistum
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Verpfändung
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Pfandordnung
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Botenlohn
Judaica
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:40 MESZ
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