Albrecht, Herzog von Sachsen, verleiht auf Ersuchen Ulrichs von Rechenberg für dessen Ehefrau Barbara ein Leibgedinge über 1200 Rheinische Gulden an dessen Lehngütern und Eigengütern die sie mach dem Tod ihres Ehemanns als Witwe beziehen soll. Im Fall ihrer Wiederverheiratung reduzieren sich ihre Einkünfte auf 600 Rheinische Gulden.- Vormünder über das Leibgedinge: Hans, Burggraf von Dohna (Donyn), Herr zu Königsbrück (Konnigsprogk); Siegmund Pflugk (Sigmundt Pflug), Doktor, Domherr zu Meißen und Magdeburg, Archidiakon zu Nisan (Nisitz).

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Sächsisches Staatsarchiv
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