Walram Herr von Montjoie und Valkenburg eröffnet dem Erzbischof Sifrid, daß der Graf von Geldern vor dem König sich beklagt habe, daß der Erzbischof ihm seine und des Reiches Güter gegen seinen Willen vorenthalten, und daß eine Entscheidung des Reichsrates dahin ergangen, daß alle Reichslehenleute, gegen wen sie auch sonst zu Lehen verpflichtet sein möchten, demselben zur Wiedererlangung dieser Güter beizustehen verbunden seien, weswegen er denn, wenn auch ungern, ihm nicht zu Diesnte sein könne. d. 1282 Sabbato post die apost. Petri et Pauli.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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