Konradus, Dekan, und das Kapitel von Mariengreden verleihen 4 Joch Weingarten in Hallgarten (?) ("Hargarthen") ihrem Mitbruder ("socius") Gudelmannus auf Lebenszeit. Jahreszins in den ersten sieben Jahren 1/2 Fuder Wein, nach Ablauf dieser Zeit 4 Ohm Wein, alles zwischen Michaeli und Martini aus dem Weingarten ans Rheinufer zu Mainz (Mog.) zu liefern. Instandhaltungsklausel. S.: Stift. "Actum 1283 XII° Kal. Septembris".

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