Vitztum Johann Christoph von Preising, Freiherr von Altenpreising und Herr zu Hohenaschau sowie die kurfürstlichen Räte zu Landshut bestätigen die wegen einer Streitsache zwischen der Priorin und dem Konvent des Klosters Niederviehbach einerseits und Leonhard Schmid, Pflegsverwalter zu Rottenburg, andererseits am 16. Januar 1623 getroffene Entscheidung: Das Kloster Niederviehbach erhält wie bisher die Getreidegülten von der Schöfmüllen, die im Fischwasser des Klosters in der Isar eingehängt sind. Das Fischwasser reichte hinauf bis zum Aichbach [bei Niederaichbach] und hinab bis nach Loiching.;. S: Landshut, Regierung [Regimentssekret]
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Vitztum Johann Christoph von Preising, Freiherr von Altenpreising und Herr zu Hohenaschau sowie die kurfürstlichen Räte zu Landshut bestätigen die wegen einer Streitsache zwischen der Priorin und dem Konvent des Klosters Niederviehbach einerseits und Leonhard Schmid, Pflegsverwalter zu Rottenburg, andererseits am 16. Januar 1623 getroffene Entscheidung: Das Kloster Niederviehbach erhält wie bisher die Getreidegülten von der Schöfmüllen, die im Fischwasser des Klosters in der Isar eingehängt sind. Das Fischwasser reichte hinauf bis zum Aichbach [bei Niederaichbach] und hinab bis nach Loiching.;. S: Landshut, Regierung [Regimentssekret]
Kloster Niederviehbach Urkunden, BayHStA, Kloster Niederviehbach Urkunden 272
L9
Kloster Niederviehbach Urkunden
Kloster Niederviehbach Urkunden >> Urkunden
1623 Mai 2
Kloster Niederviehbach Urkunden
Perg.
Urkunden
ger
Besiegelung/Beglaubigung: S fehlt
Überlieferung: Ausf.
Sprache: dt.
Ausstellungsort: Landshut
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1623
Monat: 5
Tag: 2
Überlieferung: Ausf.
Sprache: dt.
Ausstellungsort: Landshut
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1623
Monat: 5
Tag: 2
Alter LO: U. S. Nr. 1051
Niederviehbach (Lkr. Dingolfing-Landau), Augustinereremitinnenkloster
Rottenburg a.d.Laaber (Lkr. Landshut), Pflegamt
Landshut (krfr.St.), Regierung
Loiching (Lkr. Dingolfing-Landau)
Niederaichbach (Lkr. Landshut)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:38 MESZ
CC0 1.0 Universell