Heinrich von Haren, Erbgesessener zu Hopen, bezeugt, dass er von Gerhard Velthaus und dessen Ehefrau Maria, beide wohnhaft in Vechta, eine Anleihe in Höhe von 300 Reichstaler gegen Zahlung einer jährlichen Rente in Höhe von 18 Reichstaler bis zur Tilgung der Hauptsumme aufgenommen hat. Als Unterpfand wird das adelige Gut Hopen mit allen Ländereien, Holzungen und Rechten gesetzt. Siegelankündigung des Ausstellers. tausendt sechßhundert unnd neuntzehenden jahre am tage Michaelis

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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