Abt Georg und der Konvent zu Herbrechtingen bekennen, dass sie trotz Einverleibung der Leonhardspfründe zu Giengen beim Wechsel des Propstes dem Bischof [Friedrich II.] von Augsburg die ersten Früchte von der Pfründe, die Steuern und karitativen Subsidien schuldig sind und dass jeder neue Inhaber der Pfründe die Bestätigung des Bischofs einholen und dafür 1 Gulden bezahlen solle.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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