Eberhard Oevelacker zur Leithen macht bekannt, daß ihn Abt Heinrich Duden mit der Mannshand und noch einer unbenannten Hand, die er binnen Jahr und Tag benennen soll, mit dem Kinder-Dietrichs-Gut zu Middelick, das dem Sattelhof Heldringhausen dingpflichtig ist, behandigt hat. Eberhard wird die üblichen Pachten und Zinse an den Schulten von Heldringhausen entsprechend den Stiftsregistern entrichten. - Es siegelt der Aussteller.