1563 Juli 29 Beurkundet wird: Herzog Christoph von Württemberg einerseits, Graf Eberhard von Hohenlohe und Christoph Herr zu Limpurg andererseits treffen eine Vereinbarung über die Obrigkeit zu Hütten. Sie soll Württemberg auf den württembergischen Gütern allein, Hohenlohe und Limpurg auf ihren Gütern in Gemeinschaft zustehen. Außerhalb, auf der Gassen und Straßen, zu Dorf und zu Feld soll sie Württemberg zu einem Drittel, Hohenlohe und Limpurg zu zwei Dritteln in Gemeinschaft zustehen. SA: die Vertragspartner. Ausf.; Perg. 3 Sg.; 1 und 3 abg.; 2 Rest

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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