Der Hofrichter zu Rottweil zeigt Konrad v. Weitingen d. Ä. an, daß Bernhard v. Ow als Helfer Konrads v. Weitingen d. J. und Wernher Schenken in die Acht getan ist, und gebietet, diese nicht in Schloß Werstein aufzunehmen. .

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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