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A III 16 Sammlung Roosen (Rosen)
Sammlung Roosen (Rosen) >> Altes Gerichtsarchiv Hüls, Urkunden (Verzeichnung Deilmann)
1795, 1803, 1811
Regest: Konrad Fruher und Johannes Plönen, Vorsteher, Jakob Lücker, Schöffe, Hendrik Kruysers, Henrich Fierlings, Johannes Rennkes und Christian Lemmen, Meistbeerbte der Honschaft Benrad im Amte Kempen, beurkunden, daß sie mit Bewilligung des Amtsverwalters von Plönnies von den Eheleuten Johann Henrich Hoefer und Maria Adelheid Schüttes 300 Reichstaler, jeden zu 60 Klevischen Stübern gerechnet, geliehen haben. Hiervon sind 225 Reichstaler zur Bezahlung einer von den Franzosen auferlegten Heukontribution und 75 Reichstaler wegen ausgemusterter Pferde verwandt worden. Die Schuldsumme ist fortan alljährlich am Martinstag, erstmalig 1796, mit 3 v. H. zu verzinsen. Sie kann ein Vierteljahr vor diesem Termin gekündigt werden. Ausgefertigt durch Peter Andreas Pasch, Kaiserlicher Notar (1795 Dezember 14)^p1. Zusatz 1803 Februar 11. Johann Hendrich Höfer bescheinigt, sich mit dem Adjunkten Fischers dahin verglichen zu haben, daß ihm Gemeindegrund in der Kuitzheide im Werte von 123 Talern 24 Stübern und von Schürren 448 Taler 8 Stüber überlassen werden, ferner 2 Morgen Bruch und 31 Taler 44 Stüber für verfallene Zinsen bis 1802, wodurch der Schuldbetrag abgegolten wurde.^p2. Zusatz 1811 Februar 14. Johannes Rennkes, Jakob Felder, Peter Fischers, Johannes Bönniger, Johannes Plönen und Johann Jakob Scherer, Munizipalräte zu Benrad, bescheinigen, daß wegen gehabten Mißverständnissen mit Jakob Schurren die genannte Summe von 448 Talern 8 Stübern auch weiterhin ausstehen soll. Die Honschaft bleibt deshalb den Eheleuten Johann Henrich Höver und Maria Adelheid Schautes die gleiche Summe schuldig, die durch einen Zusatz von 1 Taler 22 Stübern auf 450 Taler, jeden zu 30 Stübern gerechnet, ergänzt wird. Der Betrag ist alljährlich mit 3 ½ v. H. zu verzinsen. Actum Hüls^pAbschrift, beglaubigt durch Scherer.
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:45 MEZ