1.) Ein Vorwerk mit den dazu gehörenden Höfen zu Diethardessen [Wüstung in der Gemarkung der Stadt Grebenstein, Lkr. Kassel]; 2.) der halbe Zehnt ...
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Urk. 14, 12878
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Stockheim, Nr. 6
A I u, von Stockheim sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe S >> Sto-Stu >> Stockheim, von
1589 Mai 23
Lehnsbrief
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Ein Vorwerk mit den dazu gehörenden Höfen zu Diethardessen [Wüstung in der Gemarkung der Stadt Grebenstein, Lkr. Kassel]; 2.) der halbe Zehnt zu Voldagsen [Ortsteil der Stadt Einbeck, Lkr. Northeim]; 3.) drei Hufen Land mit dazu gehörenden Höfen zu Stöckheim [Ortsteil der Stadt Northeim, Lkr. Northeim], mit allem Zubehör und aller Schlachtnutzung als Erbmannlehen; 4.) eine halbe Hufe Land, die 22 Morgen umfasst und ein dazu gehörender Hof sowie ein weiterer Hof zu Edesheim [Ortsteil der Stadt Northeim, Lkr. Northeim], wobei letzterer 1436 der (Plogemeker) von den 1436 Belehnten zu Lehen gegeben war; 6.) ein Werder (word) vor dem Dorf Hohnstedt [Ortsteil der Stadt Northeim, Lkr. Northeim], wie der verstorbene Sander von Edesheim, Sohn des Giselher von Edesheim, das letztgenannte Gut ehemals als Lehen besessen hatte, von dem es 1436 heimgefallen war, als Erbmannlehen. [Ehemals Lehen der von Plesse]
Belehnte/r: Heinrich, Ernst und Georg Burkhard von Stockheim, Söhne des verstorbenen Christian von Stockheim
Der Lehnsbrief wurde nicht ausgefertigt.
Der Lehnsbrief wurde nicht ausgefertigt.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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