Eitel Friedrich, Graf zu Zollern, Erbkämmerer, Hofmeister und Marschall der Herrschaft Hohenberg verpflichtet sich der Stadt Reutlingen gegenüber, deren gewöhnliche Stadtsteuer er als Mannlehen erhalten hat, falls an der erwähnten Lehenschaft Irrung oder Verhinderung entsteht, es auf seine Kosten ohne der Stadt Reutlingen Schaden in Ordnung zu bringen, ferner wollen er und seine Erben für die Stadtsteuer nur 250 rhein. fl. jährlich nehmen.