1424 Oktober 31. Knappe Sweder van den Bussche bekennt, daß Bischof Johan mit Genehmigung des Kapitels ihm die Hälfte des Schlosses Reckenberg und Wiedenbrück versetzt hat unter bestimmten Bedingungen und daß zur Wiederlöse an ihn selbst 400, nach seinem Tode an seine Erben 300 Rheinische Goldgulden gezahlt werden müssen. Bürgen: Albert van den Bussche Dompropst zu Paderborn, die Brüder Ludeke, Herman und Lubbert van den Bussche, Wilhelm van den Wolde und Warncke Todrank Knappen. Original Pergament. Die sieben Siegel: des Ausstellers und der Bürgen, an Pergamentstreifen.

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Bistum Osnabrück. Diözesanarchiv
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