Die bis 1568 von Hessen beanspruchte Hälfte des Dorfes Höringhausen [Stadtteil von Waldeck, Lkr. Waldeck-Frankenberg] mit seinem Bezirk und der Ge...
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Urk. 14, 14600
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Wolffe von Gudenberg, Nr. 6
A I u, Wolff von Gudenberg sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe W >> Wo-Wr >> Wolff von Gudenberg >> 1600-1699
1663 Februar 25
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die bis 1568 von Hessen beanspruchte Hälfte des Dorfes Höringhausen [Stadtteil von Waldeck, Lkr. Waldeck-Frankenberg] mit seinem Bezirk und der Gemarkung mit Gebot, Verbot, Gericht, Recht, Gehölzen, Jagden, Fischereien, Wassern, Weiden, Renten, Zinsen, Zehnten und aller weiteren Nutzung und allem Zubehör, abgesehen von der Landesobrigkeit, Peinlichen Gerichtsbarkeit, Bergwerk, Folge, Steuer, Kirchenordnung, Appellation und dergleichen mit der Landesobrigkeit verbundener Rechte, in Ausführung eines Schiedsvertrags vom 6. Mai 1568 zwischen Hessen und der Familie Wolff von Gudenberg in der Itterischen Exercitiensache, mit der Bestimmung, dass die Familie Wolff von Gudenberg, falls der Streit mit Graf Philipp von Waldeck über die andere Hälfte des Dorfes Höringhausen zu ihren Gunsten entschieden werden würde, sie auch diese Hälfte von Hessen als Mannlehen empfangen sollten.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johannes Stahhl (Staehl), Diener der von Dersch
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johannes Stahhl (Staehl), Diener der von Dersch
Belehnte/r: Heinrich Georg, Thiele und Adam Herbold Wolff von Gudenberg, Söhne des verstorbenen Otto Wolff von Gudenberg, sowie Eitel Burkhard Wolff von Gudenberg, Sohn des verstorbenen Rabe Moritz Wolff von Gudenberg
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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