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Medaille Heinrich-Heine Preis
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1956 wurde von der damaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) der "Heinrich-Heine-Preis" gestiftet, der von da an jährlich an Personen verliehen wurde, deren lyrisches Werk oder Werke der literarischen Publizistik ganz im Sinne Heinrich Heines einen bleibenden Beitrag zur Literatur bildeten.
Der Preis, der nur an Einzelpersonen verliehen werden durfte, wurde grundsätzlich am 13. Dezember (Heinrich Heines Geburtstag) überreicht. Mit der Verleihung erhielt der Geehrte eine Medaille, eine Urkunde sowie einen Geldpreis in Höhe von 10 000,- Mark.
Die versilberte, runde Medaille trägt auf der Vorderseite das Porträt Heinrich Heines, während auf der Rückseite geschrieben steht: "Ich bin das Schwert, ich bin die Flamme"
Der Heinrich-Heine-Preis konnte nur einmal an dieselbe Person verliehen werden.
Quelle: Tautz, Günter: Orden und Medaillen. Staatliche Auszeichnungen der Deutschen Demokratischen Republik. Leipzig: Bibliographisches Institut 1983.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.