Nachdem der Erzbischof Maximilian Heinrich, Kurfürst von Köln, erwählter Bischof zu Münster, und der Vicecomes Hercules, Erzbischof von Damiette (Damiatensi), Legatus a latere und Nuntius Papst' Innozenz XI. am Rhein und in Niederdeutschland, laut darüber ausgestellter Urkunden und Bullen die Übertragung des Patronatsrechts über das Pastorat in Saltzbergen, Diözese Münster, an Prior und Kreuzordenskonvent (domus canonicorum regularium sanctae Crucis) in Bentlagen gebilligt haben, verpflichten sich Prior und Kapitularen gegenüber dem Domkapitel Archidiakon und Generalvikar statt der bisher einen Messe an Sonn- und Feiertagen zwei zu halten oder halten zu lassen, den Kathechismus und die andern üblichen Werke der Predigt, Memorien und Fürbitten zu beobachten, die kirchlichen Einkünfte, Geräte und Gewänder zu bewahren und zu mehren, bei der jeweiligen Präsentation und Nomination eines Ordensmitglieds die Investiturrechte des Archidiakons zu beachten und dem Generalvikar den schuldigen Gehorsam zu erweisen. Das Konventssiegel wird angebracht. Unterschriften des F. Henricus Sulingh, Prior, F. Christianus Birchten, Subprior, F. Hermannus Forstman, Senior, F. Joannes Cassel, F. Joannes Hellinghaus, F. Antonius van den Heervelden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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