Gesuch des Nicodemus Ungerer zu Döttingen um Erteilung eines Privilegiums zu einem Eisen- und Spezereihandel, gegen welches letztere zwar der Krämer Michael Greiner Einwendungen gemacht, aber dadurch wieder beruhiget worden, dass er sowohl den Lein- als Schmalzhandel für sich allein treiben und zugleich mit seinem Bruder Mathias Greiner den Handel mit kurzer Ware und was dazugehörig führen dürfe, wohingegen des Ungerers Bitte gewährt wurde, dass er neben dem ausschließenden Privileg zum Eisenhandel auch mit Spezereiwaren wie Zucker, Kaffee, Gewürz, Schnupf- und Rauchtabak sowie beide Greiner handeln dürfe, wie das dem Ungerer erteilte Konzessionsdecret des mehrern besagt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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