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Marchtal: Reichs-, Kreis- und Kollegialsachen (Bestand)
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Überlieferungsgeschichte
Vorbemerkung
Der vorliegende Bestand, der die Repositur VII des Depositums 30 (Fürstl. Thurn und Taxissches Archiv Obermarchtal) des Staatsarchivs Sigmaringen bildet, erhielt seine Bezeichnung "Reichs-, Kreis- und Kollegialsachen" erst bei seiner jetzigen Neuordnung. Soweit er in früheren Repertorien, Übersichten oder Paket- und Büschelaufschriften genannt wird, finden sich hier für den ganzen Bestand oder seine Teile die wechselnden Bezeichnungen: Kreistagsakten, Circularia, Reichsacta, Krayß, Collegialia, Comitialia u.ä. Sein jetziger, umfassenderer Titel soll anzeigen, daß er das Schriftgut des Klosters Marchtal enthält, das seit dem 16. Jahrhundert auf Grund seiner Mitgliedschaft im Reichstag, im schwäbischen Kreis und im Kollegium der schwäbischen Reichsprälaten erwachsen ist. Von den Urkunden abgesehen, dokumentiert sich hauptsächlich in diesem Bestand die "Außenpolitik" der reichsunmittelbaren Prämonstratenserabtei Obermarchtal, also die nicht unmittelbar auf die Verwaltung des Klosterbesitzes gerichtete Tätigkeit dieses Klosters.
1. Der Schwäbische Reichskreis
Als Kg. Maximilian 1500 die sechs Reichskreise schuf, hatten sie "überhaupt keine Aufgabe, sie waren bloß geographische Bezirke, aus denen ein Teil der Regimentsräte" (des damals errichteten Reichsregiments) "ernannt werden sollte" (Hartung). Erst 1507 wurde ihnen mit dem Recht, Beisitzer des 1495 geschaffenen Reichskammergerichts zu wählen, eine Aufgabe zugewiesen und erst mit der Exekutionsordnung von 1555 erhielten die inzwischen auf 10 vermehrten Reichskreise die dringend nötige Konsolidierung und den Auftrag, im jeweiligen Kreisbezirk den Landfrieden zu sichern. Sie schlossen sich in dieser Aufgabenstellung wie auch in ihrer äußeren Form den früheren Landfriedenseinungen und, was den schwäb. Kreis betrifft, dem schwäb. Bund an, dessen Konkurrenz zum schwäb. Kreis erst nach 1534 nachließ. Hinzu kamen bald weitere Aufgaben: Durchführung der Reichstagsbeschlüsse und der Urteile des Reichskammergerichts; Mitwirkung bei der Besetzung des Reichskammergerichts, wo der schwäb. Kreis drei Assessorate zu besetzen hatte; Eintreibung der Kammerzieler für das Reichskammergericht, der Römermonate für die Kasse des Reiches und der Kreisrömermonate für die in Ulm verwahrte und meist von Ulmer Bürgern und Beamten verwaltete Kreiskasse ("Kreistruhe"); Rekrutierung und Unterhalt der Kreismiliz als Teil des Reichsheeres.
Blieben diese Aufgaben nur "res imperii", also vom Reich dem Kreis übertragene Angelegenheiten, so entwickelten sich die folgenden aus "res mixtae", die sowohl das Reich wie den Kreis betrafen, immer mehr zu reinen Kreisangelegenheiten: öffentliche Sicherheit und Wohlfahrt (Ausfuhr von Lebensmitteln, Vieh und Pferden; Seuchengefahren; Bekämpfung des Zigeuner-, Bettler- und Gaunerwesens); Gewerbepolizei (Wucher; Dienstboten-, Kauderer- und Handwerkerordnung); Handels- und Wirtschaftspolitik (Förderung und Standortsverteilung von Gewerbebetrieben und Manufakturen; Monopole; Bürgschaften); vor allem aber Straßengeleit, Straßenbau sowie Münzwesen, bei dem es - wie bei der Bekämpfung des Bettelunwesens - zu einer insgesamt erfolgreichen Zusammenarbeit der drei "korrespondierenden" Reichskreise Franken, Bayern und Schwaben kam. Solche gemeinsamen Tagungen mehrerer Reichskreise waren anscheinend auf Süddeutschland beschränkt; sie zeigen die Lebensfähigkeit dieser Kreise in besonderem Maße.
Wie gerade auch der verhältnismäßig große Umfang des vorliegenden Bestandes zeigt, war der lebensfähigste und aktivste Reichskreis bis zum Ende des alten Reiches der schwäb. Kreis: die starke territoriale Zersplitterung drängte geradezu zu landschaftlicher Zusammenarbeit, und übermächtige Mitstände, die die übrigen Stände erdrückt hätten, fehlten.
Bereits vor der Abfassung der Verfassungsurkunde des schwäb. Kreises vom 22. Nov. 1563 war die Kreisversammlung in fünf Bänke mit je einem Bankdirektorium gegliedert: geistliche Fürsten, weltliche Fürsten, Prälaten (wozu Kl. Marchtal gehörte), Grafen und Herren, Städte. Die Reichsritterschaft hielt sich der Kreisorganisation ebenso fern wie dem Reichstag. Zum schwäb. Kreis zählten insgesamt 90 Kreisstände, von denen jeder, auch der kleinste, über eine Virilstimme verfügte und unter denen das Herzogtum Württemberg am mächtigsten war.
Zusammen mit dem Bischof von Konstanz, an dessen Stelle 1803 der neugeschaffene Kurfürst von Baden trat, übte der Hz. von Württemberg das Kreisausschreibamt aus, über dessen Inhalt und Herkunft es zwischen beiden Fürsten im 18. Jh. zu Auseinandersetzungen kam. Ohne gegenüber den anderen Kreisständen irgendwelche obrigkeitlichen Rechte zu erhalten, hatten die beiden Kreisausschreibenden die Kreisstände zu den Kreisversammlungen einzuberufen, deren Tagesordnung zu bestimmen und den Kreis nach außen zu vertreten. Zugleich war Württemberg Kreisdirektor, womit ihm die Aufsicht über die Kreiskanzlei (samt Kreisregistratur und Kreisarchiv) in Stuttgart sowie die Leitung der Kreisversammlungen zustand.
Wie der schwäb. Kreis selbst Gesandtschaften an andere Reichsstände und Reichsorgane abordnen konnte, so unterhielten auch der Kaiser, Preußen, Frankreich, Rußland, Dänemark und Großbritannien eigene Gesandtschaften bei ihm. Als Kreisdirektor nahm der Herzog von Württemberg jeweils deren Legitimation entgegen. Zugleich hatte der württembergische Herzog das 1563 geschaffene Amt des Kreisobersten inne; wie sein Stellvertreter, der Obristleutnant, war er für die militärischen Aufgaben des Kreises zuständig.
Die allgemeinen Kreistage, die Träger der Kreisgewalt waren, fanden in der Regel jährlich einmal im Frühjahr/Frühsommer statt, und zwar seit 1542 fast immer in der Reichsstadt Ulm, die als "Legstadt" des schwäb. Kreises Sitz des Kreiseinnehmers war. Falls nötig, wurden in einem Jahr freilich auch mehrere Kreisversammlungen abgehalten. Der letzte Kreistag fand 1804 in Eßlingen statt. Während zu den allg. Kreistagen alle Kreisstände berufen wurden, war der Engere Kreiskonvent nur ein Ausschuß, der die beiden ausschreibenden Fürsten, den Bischof von Augsburg und den Markgrafen von Baden als Vertreter der geistlichen bzw. weltlichen Fürsten, die jeweiligen Direktoren und Kondirektoren der Grafen- und der Prälatenbänke und die Reichsstädte Ulm und Augsburg als Vertreter der Städtebank vereinte. Schien es nötig, diesen Ausschuß zu vergrößern, so wurde in einen solchen Verstärkten Engeren Kreiskonvent noch je ein frei bestimmtes Mitglied jeder Bank hinzugezogen. Häufig gingen solche Ausschußtagungen einem allg. Kreistag voraus und dienten zu dessen Vorbereitung.
Über die zur Beratung jeweils anstehenden Punkte wurde jeder eingeladene Kreisstand durch die mit dem Konvokationsschreiben der Kreisausschreibenden übersandten "Deliberanda" unterrichtet. In der Regel erschienen die Kreisstände nicht persönlich, sondern entsandten einen ihrer Räte und Oberbeamten mit den nötigen Vollmachten und Instruktionen; ein Kreisstand konnte sich aber auch durch einen Bankverwandten vertreten lassen, wovon das Kloster Marchtal freilich nicht sehr oft Gebrauch machte. Nachdem die Gesandten dem Kreisdirektorium ihre Vollmachten überreicht und - vor allem bei der Anwesenheit eines kaiserlichen Gesandten - ihre Kurialien erwiesen hatten, konnten die Beratungen mit der "Hauptproposition" eröffnet werden. Diese erfolgten in der Vollversammlung, aber auch und vor allem in der "Ordinarideputation", die die Ergebnisse ihrer Beratungen der allg. Versammlung in Form von Gutachten vorlegte. Bei Bedarf konnten außer dieser Ordinarideputation auch besondere Deputationen gebildet werden etwa zur Rechnungsprüfung des Kreises oder der Kreistruppen. Über den Verlauf der Tagung berichteten die Gesandten immer wieder ihren Obrigkeiten, von denen sie dann neue Instruktionen erhielten. Die Beratungen fanden ihren Abschluß im Kreisrezeß (Kreisabschied), über dessen Annahme die Kreisstände - im Gegensatz zum Verfahren im Reichstag - einzeln, nicht bankweise abstimmten. Der Rezeß wurde dreifach ausgefertigt und von je einem Vertreter der fünf Bänke unterschrieben und besiegelt. Abschriften dieser Rezesse sowie der durch das Kreisdirektorium "diktierten", d.h. offiziell bekanntgegebenen und den Beratungen zugrundegelegten Schriftstücke mußten sich die einzelnen Kreisstände dann auf eigene Kosten anfertigen lassen.
Außer den Kreisversammlungen gab es noch weitere Formen von Konferenzen im schwäb. Kreis. Die wichtigsten waren die Versammlungen der seit dem 16. Jh. bestehenden Kreisviertel. Diese waren Unterteilungen des schwäb. Kreises nach geographischen Gesichtspunkten und unterstanden den Direktorien von Württemberg, Baden, Konstanz bzw. Augsburg. Das Kloster Marchtal gehörte zum Konstanzer, dem "Oberen" Kreisviertel. Die diesen Vierteln zugehörigen Stände versammelten sich mitunter während der allg. Kreistage, häufig aber auch in eigens einberufenen Kreisviertelskonferenzen zu besonderen Beratungen. Diese galten meist denselben Materien, die auch auf allgemeinen Kreisversammlungen behandelt wurden. Im 18. Jahrhundert befaßten sie sich daher meist mit dem Straßenbau, dem Münzwesen und dem Bettel- und Gaunerwesen. Durch die Errichtung von Zucht- und Arbeitshäusern in Buchloe und Ravensburg versuchten das Augsburger und das Konstanzer Viertel dem Bettler- und Gaunerunwesen des 18. Jh. beizukommen.
Daneben gab es im schwäb. Kreis getrennte Versammlungen katholischer Kreisstände und Tagungen der einzelnen Bänke. Da die Mitglieder der Prälatenbank fast identisch waren mit den Mitgliedern des schwäb. Reichsprälatenkollegs, konnten sich hier Circularia, Collegialia und Comitialia leicht überschneiden. Schließlich trafen sich von Zeit zu Zeit die zu einem Kreisregiment kontribuierenden Kreisstände zu besonderen Beratungen.
Manche Kreisversammlungen befaßten sich ausschließlich mit der Musterung und Verbesserung der Kreistruppen, die integraler Teil des Reichsheeres waren und sich aus den Kontingenten der einzelnen Kreisstände zusammensetzten. Nur Baden und Württemberg unterhielten außer ihren Kreiskontingenten selbständige Truppen. Jeder Kreisstand hatte, nach einem bestimmten Anschlag, ein Kontingent von Soldaten zu stellen. Diese waren in den nach ihren Inhabern benannten vier Infanterie- und zwei Kavallerieregimentern und in einer Artilleriekompanie zusammengefaßt. Das Kontingent des Klosters Marchtal, das z.B. 1752: 32 Mann zu stellen hatte ( - zum Vergleich: Weingarten 119), gehörte zum fürstenbergischen Infanterieregiment. Während die Unteroffiziere und Offiziere bis zum Hauptmann und Rittmeister von einzelnen Ständen bestellt wurden, wurden die Stabsoffiziere vom allgemeinen Kreistag und Engeren Kreiskonvent ernannt und befördert.
2. Das Schwäbische Reichsprälatenkolleg
Noch weniger als die Geschichte des Schwäb. Kreises ist jene des schwäb. Reichsprälatenkollegs erforscht. Seine Anfänge fallen in die 1. Hälfte des 16. Jahrhunderts und scheinen darin zu suchen sein, daß die schwäb. Prälaten einen der Ihren mit der Vertretung ihrer Interessen im schwäb. Bund und mit der Einziehung ihrer Beiträge zu diesem Bund beauftragten. Als Abt Gerwig, der 1520-1567 dem Kl. Weingarten und seit 1547 auch dem Kl. Ochsenhausen vorstand und der schon als eigentlicher "Gründer" des Reichsprälatenkollegs angesehen wurde, Nachfolger des 1523 verstorbenen Abtes Johann von Weißenau in dieser Aufgabe wurde, gewann diese Prälatenvereinigung unter seinem maßgeblichen Einfluß festere Form und ihre Hauptaufgabe: die Vertretung dieser vereinigten schwäb. Prälaten auf den Reichstagen. Zwar erhielt bis zum "immerwährenden Reichstag" jeder Prälat eine besondere Einladung zu den Reichstagen; die im Kolleg vereinigten Prälaten ließen sich jedoch hier aus finanziellen Gründen durch einen gemeinsam unterhaltenen Gesandten vertreten. Wie das Beispiel des hierbei nicht beteiligten Kl. Herrenalb zeigt, verdankten die schwäb. Prälaten dieser Teilnahme an den Reichstagen und somit ihrer kollegialen Organisation, die diese Gesandtschaften finanziell ermöglichten, ihre Reichsunmittelbarkeit. Es ist möglich, daß die Festigung dieser kollegialen Organisation eine Rückwirkung der Auflösung des Schwäb. Bundes (1534) und der Festigung des schwäb. Kreises ist. Jedenfalls beginnt die Reihe der bekannten Kollegialrezesse ungefähr in derselben Zeit (1559), in der der schwäb. Kreis seine Verfassung erhielt (1563); auch bildeten die Prälaten hier eine der 5 Bänke, waren also ebenfalls kollegial zusammengeschlossen.
Die Ziele dieser Organisation waren politischer, nicht kirchlicher oder religiöser Natur. Nur vereinzelt wich man von dieser grundsätzlichen Aufgabenstellung ab, so etwa in der Frage des Konstanzer Priesterseminars 1594 ff., und als man 1786 die Errichtung einer Brandversicherungsgesellschaft der Prälaten erwog. Die schwäb. Prälaten, die im dt. Reichstag-vielleicht wegen ihrer Vertretung durch einen gemeinsamen Gesandten - wie das 1653 (aus den im Schwäb. Prälatenkolleg nicht zusammengeschlossenen Prälaten) neu gebildete rheinische Prälatenkolleg nur eine Kuriatstimme, keine Virilstimmen im Reichsfürstenrat besaßen, versuchten durch ihren Zusammenschluß, Richtlinien für eine gemeinsame Politik zu finden, um ihre Interessen und ihren Einfluß zur Geltung zu bringen. Nur durch einen solchen Zusammenschluß konnten sich diese meist kleinen und unbedeutenden Territorien ein Mitspracherecht sichern, und nur im Rahmen des Prälatenkollegs und des schwäb. Kreises konnten sie überhaupt Reichspolitik betreiben.
Wenn weiter unten für Teile des vorliegenden Bestandes gelegentlich der Begriff "Comitialia" verwendet wird, muß man sich daher bewußt bleiben, daß es sich sowohl der Sache nach als von der noch zu beschreibenden Entstehung dieses Schriftgutes her eigentlich um "Collegialia" handelt.
Dem schwäb. Prälatenkollegium gehörten 1567 folgende Abteien an: Salem, Weingarten, Ochsenhausen, Weißenau, Schussenried, Marchtal, Ursberg, Irsee, Roggenburg, Rot und Elchingen. Hinzu kamen später (1575) Petershausen und Wettenhausen, Zwiefalten (1646-1661 und wieder 1750), Neresheim (um 1765), Gengenbach, Isny (um 1782) und Kaisheim (nach 1778). Vorübergehend scheint auch das Stift Waldkirch i. Br. dem Kolleg angehört zu haben (bezeugt 1667); Beuron bemühte sich 1787/88 um Aufnahme in das Kolleg. Die Stellung der Äbtissinnen von Baindt, Heggbach, Gutenzeil und - seit 1602 - Rottenmünster wurde erst im 18. Jahrhundert mit der endgültigen Gewährung von Sitz und Stimme im Prälatenkolleg geklärt; zu ihnen kam als weiteres Frauenkloster um 1774 das Kloster Söflingen. Bei seiner Auflösung umfaßte das Kolleg somit 23 Mitglieder.
Trug der im Kreis dieser Prälaten führende Prälat anfangs anscheinend den Titel "verordneter innemer der prelaten und prelättin bundtsteur", so trat an seine Stelle - seit 1572 nachweisbar - der Titel "ausschreibender Prälat", der noch bis 1665 gebräuchlich war, seit 1652 aber - unter dem Einfluß der schwäb. Kreisorganisation ? - von dem erstmals 1646 in der Form "directorium" bekannten Titel " Direktor" rasch verdrängt wurde. Dieser Prälat wurde - meist auf Lebenszeit - durch Mehrheitsbeschluß auf Kollegialtagen gewählt. Er war nur primus inter pares und als solcher beauftragt, durch von ihm ausgeschriebene Kollegialtage oder auch Kollegialschreiben die gemeinsame politische Willensbildung der Prälaten herbeizuführen, das Kolleg persönlich oder schriftlich gegenüber anderen Reichsständen oder Reichsorganen zu vertreten, an den Reichstagen oder an Reichskommissionen teilzunehmen bzw. die Gesandten des Kollegs mit den nötigen Instruktionen zu versehen sowie deren Berichte und andere das Kolleg berührende Korrespondenzen den Mitgliedern mündlich oder durch Abschriften und zusammenfassende Kollegialschreiben bekannt zu machen. Diese Kollegialkommunikationen scheinen wie die Berichte des Regensburger Mandatars regelmäßig jede Woche ergangen zu sein. Marchtal erhielt sie teils als Ausfertigungen des Direktors und gelegentlich auch des Kondirektors; teils (vor allem seit 1748) wurden sie auch - nach einem genau festgelegten, bei Veränderungen im Direktorium sich jeweils ändernden Plan - abschriftlich von einem Kloster an das andere weitergegeben. Hand in Hand damit ging die Aufgabe des Direktors, für die interne Organisation, das gute Funktionieren und geregelte Finanzen des Kollegs Sorge zu tragen. Abt Nikolaus von Marchtal war 1673-1691 Direktor des schwäb. Prälatenkollegs; welche Auswirkungen dies auf die Aktenführung im Kl. Marchtal hatte, wird weiter unten erläutert.
Seit nachweislich 1653 wurde der ausschreibende Prälat bei der Erfüllung dieser Aufgaben von einem anderen Prälaten unterstützt. Dieser führte anfangs den Titel "Adjunkt"; seit 1672 sind die Titel "adjunctus condirector" und "condirectorium" bezeugt, die sich dann rasch in der Form "Condirector" durchsetzten. Wahrscheinlich wurde dieses Amt erst 1653 oder nur kurz vorher geschaffen. Wie der Direktor wurde der Kondirektor mit den Stimmen der Mehrheit auf Kollegialtagen gewählt. Seine Aufgaben und Rechte scheinen erst allmählich, nicht schon bei der Schaffung dieses Amtes bestimmt worden zu sein. Sie bestanden anscheinend im wesentlichen in der Vertretung eines abwesenden Direktors bei Kollegialtagen, in der Hilfe bei der Erledigung von dessen Kollegialkorrespondenz und in der Beratung des Direktors in Fällen, die eine rasche Entscheidung verlangten. Mehrmals kam es vor, daß Kondirektoren bei fälligen Neuwahlen ins Direktorat aufrückten.
Die laufenden Geschäfte, vor allem die Führung der Kollegialkasse, besorgte überdies ein Syndicus des Prälatenkollegs. Dieser - seit 1600 nachweisbar - scheint jeweils bei Veränderungen im Direktorat neu gewählt worden zu sein, und zwar in der Person eines Oberbeamten des jeweils neuen Direktors. Seine Kassenführung, d.h. die Verwendung der von den Prälaten jährlich in die Kollegialkasse zu zahlenden Kollegialbeiträge, wurde von Zeit zu Zeit überprüft.
Während dieser Syndikus seinen "Dienstsitz" beim Direktor hatte, wurde das Kolleg am Reichstag durch den "Mandatar" (oder "Komitialgesandten") vertreten. Dieser wurde vom gesamten Kolleg erwählt und vom Direktor namens des Kollegs bevollmächtigt und instruiert. Es hat den Anschein, daß das Kolleg im 16. und noch im frühen 17. Jahrhundert auf den Reichstagen durch einen eigens dazu abgesandten, meistens dem Kolleg angehörigen Prälaten oder durch den Syndicus des Kollegs vertreten wurde. Vielleicht seit Beginn des immerwährenden Reichstages (1663 ff.) ließ sich das Kolleg aber durch einen ständigen Mandatar vertreten. Oft war dieser dort gleichzeitig Gesandter auch anderer Kollegien oder Reichsstände; das Prälatenkolleg hatte also - wohl aus finanziellen Gründen - keinen Mandatar, der nur mit seiner Vertretung beauftragt gewesen wäre. Der Mandatar, der z.B. in den Jahren 1673-1681 aus der Kollegialkasse eine jährliche Besoldung von je 450 fl erhielt, berichtete anscheinend wöchentlich an den Direktor, wobei er seinen Berichten Protokolle des Reichsfürstenrats, Dictata des Reichstags (seit 1734. in zunehmendem Maße gedruckt), zeitweise auch "Wiener Zeitungen" und dgl. beifügte. Wie bereits gesagt, hatte der Direktor diese Mitteilungen dann den Prälaten bekannt zu machen.
Der Mandatar verfügte seinerseits über einen Legationssekretär als Hilfe. Wie der vorliegende Bestand zeigt, erhielt das Kloster Marchtal - und vermutlich nicht nur dieses - auch von diesem Berichte aus Regensburg. Da sie - wie auch gelegentlich Berichte des Mandatars selbst - direkt nach Marchtal gelangten, ohne den Umweg über das Kollegialdirektorium machen zu müssen, war Marchtal dadurch vermutlich über manches rascher und vollständiger unterrichtet als durch die Kollegialkommunikationen.
Die politische Meinungsbildung und die Regelung interner Kollegialangelegenheiten vollzog sich in der Kollegialkorrespondenz der Mitglieder untereinander und mit dem Direktor sowie auf den seit 1530 bekannten Prälatentagen. Deren Ergebnisse wurden jeweils in Rezessen schriftlich fesgehalten, die wenig später den Mitgliedern in Abschriften übersandt wurden. Tagungsort war bis 1729 ganz überwiegend Waldsee, das sich durch seine zentrale Lage empfehlen mochte. Während lange Zeit die Kollegialtage je nach Bedarf abgehalten wurden, wurde erst im Januar 1764 beschlossen, daß mindestens alle vier Jahre ein Kollegialtag stattfinden sollte, und zwar abwechselnd in einem der vier Klöster Weingarten, Ochsenhausen, Schussenried und Marchtal.
Auf diesen Tagungen wurden neben den vordringlichen politischen Fragen auch immer wieder solche der Organisation des Prälatenkollegs selbst behandelt (z.B. Stimmrecht und Vertretung abwesender Prälaten; Wahlmodus; Berücksichtigung der geographischen Verhältnisse bei der Wahl von Direktoren und Kondirektoren; Sitz und Stimme der Frauenabteien; Aufnahme neuer Mitglieder; Kollegialbeiträge u.a.). Bei ihrer Diskussion kam es auch immer wieder zu Gruppenbildungen, die teils von der Ordenszugehörigkeit (Benediktiner, Zisterzienser, Prämonstratenser) und teils von der geographischen Lage der Klöster ("ober der Iller" = Oberschwaben; "unter der Iller" = Neresheim und die im heutigen Bayern gelegenen Klöster) bestimmt waren. Auf diese Fragen kann hier nicht eingegangen werden. Jedoch wäre eine eingehende Untersuchung der Geschichte, der Politik und der Organisation des Prälatenkollegs ebenso nötig wie lohnend.
Vermutlich wurden jeweils bei Veränderungen im Direktorat Registratur und Archiv des Kollegs an den neuen Direktor weitergegeben. Bereits im März 1580 wurden "der herren Prelaten büechlin" erwähnt, als sie dem damals interimistisch bestellten ausschreibenden Prälaten übergeben wurden. Dieses Archiv des schwäb. Prälatenkollegs bildet heute den Bestand B 362 (Schwäbisches Reichsprälatenkollegium, 1563-1802) des Hauptstaatsarchivs Stuttgart. Es fehlen ihm jedoch wesentliche Teile, falls auch andere Klöster dem Beispiel Marchtals folgten und Teile des aus dem Direktorat erwachsenen Schriftgutes nicht weitergaben (s. unten).
3. Die alte Ordnung des Bestandes
Wie sich die im Vorhergehenden genannten Organe des Reiches in ihrem Wirken gegenseitig ständig ergänzten, überschnitten und auch störten, so gelang es der Marchtaler Kanzlei bis zuletzt nicht, das auf Grund seiner Mitgliedschaft im schwäb. Kreis, im Reichsprälatenkolleg und im Reichstag erwachsene Schriftgut übersichtlich oder in einer diesen Wirkungsbereichen entsprechenden Weise zu gliedern.
Eine erste Ordnung dürfte dieses Schriftgut - vielleicht auf Veranlassung des großen Marchtaler Abtes Konrad Kneer - durch den Marchtaler Obervogt Johannes Schenz erhalten haben, der für die Amtsjahre 1622-1650 nachgewiesen werden kann. Jedenfalls finden sich auf sehr vielen Schriftstücken des 16. und 17. Jh. Rubren von seiner Hand. Bestenfalls legten sowohl er wie auch die Marchtaler Beamten der Folgezeit die Akten einfach chronologisch ab. Einen weiteren Anstoß brachten die Jahre 1673-1691, in denen Abt Nikolaus von Marchtal Direktor des Prälatenkollegs war. Bei der Beendigung dieser Geschäftsführung wurden die dem Kolleg daraus erwachsenen Akten anscheinend zum großen Teil nicht an den nachfolgenden Direktor weitergegeben, sondern verblieben im Kloster Marchtal. Sie bildeten hier eine besondere Aktengruppe - im vorliegenden Repertorium die Gruppe "Collegialia 1673- 1691" -, wurden chronologisch geordnet (vgl. Nr. 392 des vorliegenden Repertoriums) und scheinen die Anregung gegeben zu haben, nun auch weiterhin die "Collegialia" und "Comitialia", die seit 1691 im Grunde freilich wieder dasselbe waren (s. oben), gesondert von den Circularia, den Kreisakten, zu organisieren, und zwar wie diese in einer chronologischen Serie. Dabei verstand man im Kloster Marchtal selbst, wie man aus diesen Ordnungsansätzen schließen muß, unter "Collegialia" das Schriftgut, das 1. die internen Angelegenheiten des schwäbischen Reichsprälatenkollegs betraf (Organisation, Wählen, Beiträge usw.), 2. aus der Tätigkeit dieses Kollegs, seines Direktoriums und seiner Gesandten und Mandatare in der Reichspolitik erwachsen war (Comitialia). Freilich unterliefen den Marchtaler Beamten bei dieser Trennung zahlreiche Fehler, da sich "Circularia" und "Collegialia" sachlich oft überschneiden und da diese Trennung anscheinend, erst nachträglich, um die Mitte des 18. Jh. vorgenommen und dann beibehalten wurde. Dies möchte man daraus schließen, daß "Collegialia" und "Circularia" erst seit etwa 1739 ff. im wesentlichen sauber von einander getrennt waren, daß sie in den Jahrgängen 1691-1739 umso exakter von einander geschieden waren, je näher die Akten zeitlich diesem vermuteten Zeitpunkt der Ordnung lagen, und daß die teilweise anzutreffenden Rubren und Vermerke "Coll(egialia)" von der Hand des Oberamtmanns Dr. Rettich stammen. Vielleicht sind diese Ordnungsbemühungen eine Auswirkung der damaligen Ordnung und Verzeichnung des übrigen Klosterarchivs (s. unten). Weder bei dieser Ordnung des 18. Jahrhunderts noch später wurde freilich eine perfekte Trennung erreicht; eine solche ist wegen der vielfältigen Berührungspunkte von Reichs-, Kreis- und Kollegialpolitik und wegen der mangelnden Sorgfalt in der Aktenführung auch kaum möglich. Aber beginnend mit dem Direktorat Marchtals seit 1673, bestanden nun bis 1803 im Prinzip zwei chronologische Serien: die "Circularia" und die "Collegialia" (+ "Comitialia").
In beiden Serien begnügte man sich mit einer sehr groben chronologischen Ordnung. Nach alten Umschlägen und nach der Ordnung vor der jetzigen Neuverzeichnung zu schließen, wurde das Schriftgut im 18. Jahrhundert i.a., wenn auch nicht immer, jahrweise gebündelt; man mußte aber schon damals besondere Büschel mit undatierten oder fragmentarischen Akten bilden ("sine anno", "sine dato"). Datierungsvorschläge von einer Hand des späten 18./ frühen 19. Jahrhunderts auf einem Teil dieser Akten sind die Spuren neuer, aber nicht weitergeführter Ordnungsversuche des Klosters Marchtal oder der Thurn und Taxisschen Verwaltung. Denn auch diese befaßt sich noch mit der Ordnung dieses Schriftgutes, wie sich daraus zeigt, daß es sich vor der jetzigen Ordnung in denselben Halbkassetten aus Pappe befand, die gelegentlich auch als Verpackung von Archivalien des Damenstifts Buchau verwandt wurden.
Der Bestand umfaßte bisher 162 Pakete, die durchschnittlich je 3 solcher im wesentlichen chronologisch geordneten und mit Rückentiteln (Jahr; Collegialia bzw. Circularia, Craiß u.a.) versehenen Halbkassetten enthielten. Hinzu kamen 6 Büschel sog. unverzeichneter Akten aus Schublade 90 der Marchtaler Repositur VI. Jede dieser Halbkassetten enthielt in der Regel 1-2 Büschel, die - ohne weitergehende chronologische Ordnung - das Schriftgut eines Jahres vereinten. Um die Kassetten zu "füllen", steckte man in sie freilich auch immer wieder Büschel mit Akten aus anderen Jahren oder "sine dato".
Der Schriftguttyp des vorliegenden Bestandes läßt sich nicht mit einem Wort charakterisieren. Am ehesten könnte man ihn zum größten Teil als unilaterale Serienakten bezeichnen. In reiner Form besteht dieser Typ freilich nur bei den "Collegialia 1673-1691", wo für die Konzepte der ausgehenden Schreiben und für die Eingänge (mit den Fürstenratsprotokollen als gesonderten Beilagen) zwei unilaterale Serien bestehen. Für die übrigen Akten muß man aber beachten: 1. Die chronologische Ordnung war weder in der Folge der Jahrgänge noch innerhalb der Büschel der einzelnen Jahre sehr groß. Einschübe von Kreistagsakten, gelegentlicher Sachaktenansätze und einiger Amtsbücher sowie das Auseinanderreißen und der Verlust von zusammengehörigen Schreiben und Beilagen störten häufig die chronologische Ordnung. 2. Die Aktenführung war im wesentlichen unilateral nicht aus Prinzip, sondern weil die Konzepte der von Marchtal ausgehenden Schreiben in der Mehrzahl verloren gegangen sind. Soweit sie erhalten bleiben, waren (und blieben) sie dem Bestand eingeordnet und machten somit die Aktenführung gelegentlich bilateral. 3. Zu diesen "Störungen" kommt als weitere hinzu, daß nach Beendigung einer auswärtigen Mission eines Klosterbeamten dessen bei diesem Auftrag erwachsene, meist wenig umfangreiche Handakten (Vollmachten des Marchtaler Abtes, Konzepte von Berichten an den Abt, Notizen über Tagungen und dgl.) dem Bestand eingeordnet wurden.
Für die geringe innere und äußere Ordnung des Bestandes dürfte es mehrere Gründe geben: die Schwierigkeit, Reichs-, Kreis- und Kollegialpolitik immer auseinanderzuhalten, zumal beim Fehlen von Sachaktenschriftstücken; mangelnde Sorgfalt der Marchtaler Beamten, die Teile des Schriftgutes verloren gehen ließen, zusammengehörige Schriftstücke zu oft von einander trennten und Schreiben oft selbst nach der Aufschrift von Rubren in der falschen Aktengruppe ablegten; der Verzicht auf ein Tagebuch und damit auf eine Fixierung der Schriftstücke in der Serie; die Zunahme des überlieferten Schriftguts seit Mitte/Ende des 17. Jh. (die Archivalien bis 1675 machen nur etwa 5 % des Bestandes aus); die Unruhen des 30jährigen Krieges, der französischen Revolutionskriege (verbunden mit der damaligen Flüchtung des Archivs in die Schweiz) und der Klosteraufhebung, die sich auch auf die Aktenführung auswirkten.
Ohnehin scheint die Ordnung des Marchtaler Klosterarchivs nicht sehr groß gewesen zu sein, da P. Moye 1741 von ihm im Vorwort seines Repertoriums schrieb, daß in ihm "dispersa pene iacebant omnia" und seine Ordnung überhaupt zum ersten Mal durch Abt Ulrich (1719-1746) in Angriff genommen wurde. Diese Ordnung beschränkte sich auf die für Marchtal sehr viel wichtigeren Archivalien über seinen Besitz und seine Rechte, und fand ihren Niederschlag in dem zweibändigen Repertorium des P. Modest Moye (1741-1743) und in seiner zweibändigen Fortsetzung des P. Peter Mezger (1755). Der vorliegende Bestand blieb dagegen bis jetzt unverzeichnet, da seine Ordnung dem Kloster offenbar genügte. Man kann daraus schließen, daß dieses Schriftgut - von den jeweils laufenden Jahrgängen abgesehen - dort wohl nicht sehr oft benötigt wurde.
Inhalt und Bewertung
4. Zur Neuordnung und Verzeichnung des Bestandes
Die Herauslösung der "Collegialia" in der Mitte des 18. Jahrhunderts beschränkte sich auf die Zeit nach 1691. Eine Trennung auch für die früheren Zeiten war in Marchtal sicher nicht grundsätzlich beabsichtigt. Einige wenige "Collegialia" aus den Jahren vor 1691 wurden daher bei der jetzigen Ordnung wieder gehörigen Orts in die Serie eingeordnet.
Schwerwiegender war die Entscheidung, ob nicht auf die Beibehaltung dieser "Collegialia" (+ "Comitialia") zugunsten der Bildung einer einheitlichen großen Serie verzichtet werden sollte. Dafür sprach hauptsächlich die Überlegung, daß sich sachlich diese Gruppe und die Circularia immer wieder berühren und überschneiden und daß viele Angelegenheiten auf beiden Ebenen behandelt wurden. Weniger ins Gewicht fiel, daß eine Vereinigung beider Gruppen vielleicht die Benutzung erleichtern könnte; denn bei einer Vereinigung hätte der Umfang der einzelnen Büschel so zugenommen, daß ebenfalls eine materielle Trennung in mehrere Büschel nötig gewesen wäre. Wenn schließlich die "Collegialia" (+ "Comitialia") doch als eigene Gruppe erhalten blieben, so - neben Gründen der Arbeitsökonomie - vor allem deshalb, weil dieser Ordnungsansatz des 18. Jh. respektiert werden sollte und weil diese Trennung - trotz ihrer Unvollkommenheit - schon im 18. Jahrhundert so weit durchgeführt war, daß ihre Erhaltung gerechtfertigt erschien. Eine Auflösung dieser Aktengruppe hätte diesem Bestand eine Form gegeben, wie sie nie bestand und wie sie seit dem 18. Jh. nicht mehr gewollt war. Da auch eine unvollkommen ausgebildete Registratur zum Gesamtbild einer Provenienzstelle gehört, durfte bei der jetzigen Ordnung dem Bestand keine völlig neue - und nicht unbedingt bessere - Struktur gegeben werden, sollten nicht falsche Vorstellungen über die Marchtaler Schriftgutverwaltung erweckt werden. Die jetzige Ordnung beschränkte sich daher darauf, nach 1691 die "Collegialia" (im oben beschriebenen Sinne) so genau wie möglich von den Circularia zu trennen, ohne daß dies - wegen der nicht vollständigen Überlieferung und aus zeitlichen und sachlichen Gründen - in jedem Falle restlos gelungen wäre.
In einer eigenen Gruppe wurden vor allem jene Archivalien zusammengefaßt, die nicht in die chronologische Serie eingeordnet werden konnten, weil entweder ihre "Laufzeit" ein Jahr überschreitet oder weil sie nicht datiert sind. Auf diese Archivalien wird bei den chronologischen Serien jeweils an passender Stelle verwiesen. Eine weitere Gruppe bildet jenes Schriftgut, das sicher versehentlich ins Kloster Marchtal gelangt ist und deshalb eigentlich anderen Provenienzen zugeordnet werden müßte, aber wegen der Eigentumsverhältnisse in diesem Bestand verbleiben muß.
Im übrigen wurde darauf geachtet, bei beiden Serien die chronologische Ordnung herzustellen. In zahlreichen Jahrgängen der "Circularia" seit dem 17. Jh. verblieb aber ein Rest von versprengten Beilagen und Fragmenten; auf sie wurde bei der Titelaufnahme nur dann hingewiesen, wenn ihr Umfang das durchschnittliche Maß überschritt. Um die Titelaufnahme zu kürzen, wurde das Schriftgut vor 1616 nicht in einer chronologischen Serie geordnet, sondern - nach den jeweils wechselnden Erfordernissen - nach dem Sach- oder Korrespondentenprinzip zusammengefaßt. Ab 1673 mußte wegen der Zunahme der Archivalien die Angabe der Betreffe in der Titelaufnahme unterbleiben, jedoch werden die Absender und Adressaten von Schreiben und die Aussteller von Rechnungen und Quittungen wie schon vor 1673 möglichst vollständig genannt. Leider mußte darauf verzichtet werden, die Kreis- und Kollegialtagsakten zu analysieren oder wenigstens deren Tagesordnungspunkte anzugeben. Immerhin geben die Betreffe der Kreispatente oft Hinweise auf die jeweils aktuelle n Probleme undAufgaben dieser Organisationen. Ab 1673 werden die Kreistagsakten im Gegensatz zu den vorhergehenden Jahren nicht mehr näher spezifiziert. Sofern nichts anderes angegeben, beziehen sich die Ausdrücke Kollegial-, Kollegium, Prälatenkolleg, Prälatentag u. dgl. immer auf das Kollegium der schwäbischen Reichsprälaten. Die Formel "Korrespondenz mit" meint: Korrespondenz des Klosters Marchtal (d. h. seiner Äbte oder seiner Beamten) mit den angegebenen Partnern. Diese Formel bedeutet außerdem - wie die Formulierung "Absender und Adressaten" und im Gegensatz zu den Formeln "Schreiben", "Kollegialschreiben" -, daß sich in den betreffenden Büscheln auch Konzepte von Marchtal abgesandter Schreiben befinden. Da die Reichstagsrelationen der Jahre 1673-1691 regelmäßig Beilagen haben, werden diese nicht jeweils besonders vermerkt. Rezesse, Verträge und dgl. liegen in der Mehrzahl nur als Abschriften vor; auf eine genaue Angabe der jeweiligen Überlieferungsart wurde daher nach dem 16. Jh. in der Regel ebenso verzichtet wie auf die Angabe, ob die Kollegialschreiben als Ausfertigungen oder - was in der 2. Hälfte des 18. Jh. zunehmend der Fall ist - als Abschriften vorliegen. Soweit nichts anderes bemerkt, ist der Schreibstoff stets Papier.
Einige wenige Archivalien wurden bei der Ordnung anderen Beständen des Klosters Marchtal zugewiesen: 1 Amtsbuch und 2 Schreiben den Adelberger Akten (Rep. VI, Schublade 90); 8 Urkunden dem Marchtaler Urkundenbestand; 1 Heiligenrechnung von Reutlingendorf den Marchtaler Amtsbüchern (vorläufige Nummer 1425 a); 2 Schreiben den das Dorf Marchtal bzw. die Stadt Riedlingen betreffenden Akten; 2 Büschel Akten den die Herrschaft Girsberg betreffenden Archivalien (Rep. VI, Schubladen 35- 37).
Zur leichteren Benutzung des Bestandes bringt der Anhang des Vorworts Listen von Amtsinhabern des Klosters Marchtal und des schwäb. Reichsprälatenkollegs. Diese Listen beruhen nur auf zufälligen Notizen, nicht auf systematischen Forschungen; in Klammern gesetzte Daten bedeuten eine bei der Verzeichnungsarbeit bekanntgewordene Erst- bzw. Letzterwähnung. Die Handschriftenproben von Vögten und Amtmännern des Klosters Marchtal sollen dem Benutzer die Zuweisung unsignierter Notizen und Konzepte erleichtern.
Mit der Ordnung und Verzeichnung des vorliegenden Bestandes begann Staatsarchivassessor Dr. Baumann im August 1967; er führte diese Arbeit bis zum Jahr 1743. Nach seiner Versetzung nach Freiburg (November 1968) brachte sie der Unterzeichnete nach mehreren Unterbrechungen im August 1970 zum Abschluß; ihm oblag auch die teilweise Umarbeitung der Titelaufnahmen von Dr. Baumann, die Gliederung des Bestandes, die Gesamtredaktion des Repertoriums und die Abfassung des Vorworts. Der Bestand umfaßt 27,8 lfd. Meter mit 599 Büschelnummern.
Sigmaringen, Januar 1971
Dr. Fischer
1985 wurden ca. 30 cm Akten, die 1945/50 entfremdet worden waren, wieder eingeordnet.
Sigmaringen, November 1985
Nachtrag zum Bearbeiterbericht
In den Jahren 2008/ 2009 wurde das maschinenschriftliche Findbuch im Rahmen der Pilotphase des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanzierten Projekts zur Retrokonversion archivischer Findmittel digitalisiert. In Zusammenarbeit der Koordinierungsstelle Retrokonversion an der Archivschule Marburg und des Landesarchivs Baden-Württemberg wurde das Findbuch für die Einstellung ins Internet vorbereitet, die im April 2009 erfolgte.
Die Zitierweise des Bestandes lautet:
Dep. 30/12 T 3 Nr. [Bestellnummer]
5. Anhang
a. Abkürzungen
Abschr. - Abschrift
allg. - allgemein
Ausf. - Ausfertigung
begl. - beglaubigt
Beil. - Beilage; beiliegend
Bf., Bfe. - Bischof, Bischöfe
Bl. - Blatt
Bm. - Bürgermeister
cand. - candidatus
d. d. - de dato
Dr. - Doctor
Drucks. - Drucksache, Druckschrift
Erzbf. - Erbischof
Erzhz. - Erzherzog
Ex. - Exemplar
fl - Gulden
geb. - gebunden
gedr. - gedruckt
Geh. Rat - Geheimer Rat
Gf. - Graf
gfl. - gräflich
Gfn. - Gräfin
Gfsch. - Grafschaft
Hz., Hze. - Herzog, Herzöge
Jh. - Jahrhundert
iur. utr. - iuris utriusque
kath. - katholisch
Kf., Kff. - Kurfürst, Kurfürsten
Kg. - König
kgl. - königlich
Kl., Kll. - Kloster, Klöster
Konz. - Konzept
Ks. - Kaiser
ksl. - kaiserlich
Ksn. - Kaiserin
Lgf. - Landgraf
Lgfsch. - Landgrafschaft
Lic. - Lizentiat
Mgf. - Markgraf
Mgfn. - Markgräfin
Mgfsch. - Markgrafschaft
o. D. - ohne Datum
Pfalzgf. - Pfalzgraf
pfalzgfl. - pfalzgräflich
Pfalzgfsch. - Pfalzgrafschafts. - siehe
Schriftst. - Schriftstück
schwäb. - schwäbisch
b. Äbte des Klosters Marchtal
Simon Götz 1482-1514
Johannes I. Haberkalt 1514-1518
Heinrich Stölzle 1518-1538
Johannes II. Gudin 1538-1550
Christoph Baser 1550-1558 (vor Aug. 9)
Christoph Schenz 1558 Aug. 9-1571 (nach März 1)
Konrad Frey 1571 (vor Juli 1)-1591 (nach Juli 17)
Johannes Rintgasser 1591 (vor Nov. 10)- 1601 (nach Juli 25)
Jakob Heß 1601 (vor Dez. 11)-1614 (nach März 18)
Johannes Engler 1614 (vor Dez. 29)-1637 (Aug., nach 24)
Konrad Kneer 1637 Okt. 5-1660 Aug. 10
Gottfried Dorner 1660-1661
Nikolaus Wirieth 1661 Apr. 7-1691 Sept. 3
Adalbert Rieger 1691-1705
Friedrich Herlin 1705-1711
Edmund Dilger 1711-1719
Ulrich Blank 1719-1746
Edmund Sartor 1746-1768
Ignaz Stein 1768-1772
Paulus Schmid 1772-1796
Bernard Kempter 1796-1802
Friedrich Walter 1802
c. Vögte und (Ober-) Amtmänner des Klosters Marchtal
Johann Perfekt Bruder (Brueder), Vogt: (1537 Apr. 23), war 1552 Nov. 16 Obervogt zu Waldsee
Georg Storanng, Vogt: (1569 Sept. 15)
Johannes Bützenhofer (1572 Jan. 22)
Bernhard Bütterlin, Vogt: (1598 Juli 10), Obervogt: (1603 Juni 12)
Johann Schenz, Vogt: (1622 Sept. 22), Obervogt: (1650 Mai 25) (?)
Johann Hummel, Amtmann: (1646)-(1649 Mai 14), Oberamtmann: (1650 Mai 25), Vogt: (1652 Dez. 14)
Johann Franz Kapfer, Rat und Obervogt: (1657 Juni 2)-(1667 Mai 21)
Johann Christoph Dürheimer, Lic. iur. utr., Rat und Obervogt: (1673 März 2)-(1677 Apr. 22)
Christoph Mauch, Lic. iur. utr., Rat und Obervogt: (1677 Sept. 13)-+ 1694 März 3 war auch Syndikus des schwäb. Reichsprälatenkollegs; war 1675 Rat und Kanzler von Hohenzollern Sigmaringen
Michael Umbhover, Lic. iur. utr. Rat und Oberamtmann: (1694) -(1717 Apr. 12) war zuvor Oberamtmann des Kl. Ursberg Georg Anton Vicarius, Dr. iur. Rat und Oberamtmann: (1717 Nov. 14)-(1729 Sept. 25)
Georg Joseph Rettich, Dr. iur. utr. Rat und Oberamtmann: (1730 Juni 13)-(1761 Mai 6)
Bernhard Maria Kögl, Lic Rat und Oberamtmann: (1761 Mai 17)-(1776 Juli 22) Verstorben vor 1778 März 25; war 1746 Oberamtmann des Kl. Irsee
Jodok Sartor, Rat und Oberamtmann: (1778 Mai 10)-(1786 Mai 51)
Franz Konrad Ackermann, Edler von Waizenfeld, Rat und Oberamtmann: (1789 Juli 2) bis zur Aufhebung des Klosters; behielt seine Stellung auch unter den Fürsten von Thurn und Taxis.
d. Sekretäre des Klosters Marchtal
Johann Friedrich Dürheimer, cand. iur. utr. (1673 Mai)-(1675 Jan. 21); war 1677 Rat und Oberamtmann des Kl. Weißenau, 1683 Hofrat des Bf. von Konstanz; besaß 1690 das Adelsprädikat.
Georg Wilhelm Öeler, Lic. (1690)-(1691)
Johann Jakob Huober, cand. iur. utr. (1693)-(1695 Febr. 10)
Bernhard Umbhover (1695 Mai 18)-(1695 Nov. 28)
e. Kanzleiverwalter und Kanzleidirektoren des Klosters Marchtal
Marquard von Dilger (1733)-(1760)
J. Sartori (1769)
f. "Verordnete Einnehmer", ausschreibende Prälaten und Direktoren des schwäb. Reichsprälatenkollegs
Abt Johannes von Weißenau (1505 Dez. 9)-(1522 März 8)
Abt Gerwig von Weingarten; g estorben 1567 Aug. 30 (1523 Mai 27)-(1563 März 23)
Abt Michael von Weißenau, (1567 Aug. 25)-(1573 März 8)
Abt Johannes von Weingarten; gestorben 1575 Nov. 14 (1575 Okt. 20)
Abt Christoph von Petershausen; resignierte auf das Ausschreibamt (1576 Apr. 26)-(1579 Sept. 15)
Abt Andreas von Ochsenhausen (1580 März 8)
Abt Matthäus von Salem 1580 März 8-1583 (zwischen Apr. 10 und Aug. 6)
Abt Vitus von Salem 1583 Aug. 6-1587 (Aug. 22)
Abt Christian von Salem; resignierte auf das Ausschreibamt (1589 Jan. 25)-1591 Juli 17
Abt Georg von Weingarten; resignierte auf das Ausschreibamt 1591 Juli 17-1618 Sept. 12
Abt Johann Christoph von Weißenau 1618 Sept. 12-1654 Sept. 1
Abt Wunibald von Ochsenhausen 1654 Okt. 23-1658 (vor März 28)
Abt Dominicus von Weingarten 1658 März 28-1673 (vor Okt. 3)
Abt Nikolaus von Marchtal 1673 Okt. 24-1691 Sept. 3
Abt Willibald von Weingarten 1691 Okt.4-(1697 Juni 26)
Abt Sebastian von Weingarten (1697 Juli 19)-1750 Mai 10
Abt Hermann von Rot 1730 Juli 20-1739 (vor Febr. 14)
Abt Benedikt von Ochsenhausen 1739 Apr. 21-1767 Okt. 11
Abt
Anselm von Salem 1768 Jan. 24-1778 Mai 23
Abt Georg von Roggenburg 1778 Juli 28-1783 Dez. 9
Abt Romuald von Ochsenhausen 1784 Apr. 20-(1803)
g. Kondirektoren des schwäb. Reichsprälatenkollegs
Abt Friedrich von Roggenburg (1655 Mai 15)-(1654 Okt. 23)
Abt Matthäus von Ursberg 1658 März 28-(1671 Febr. 20)
Abt Anselm von Elchingen 1672 März 16-(1673 Okt. 24)
Abt Aemilian von Irsee 1686 Jan. 30-(1691 Okt. 4)
Abt Joseph von Ursberg (1691, nach Okt. 4)-1708 Okt. 15
Abt Hugo von Roggenburg 1708 Okt. 18-(1713)
Abt Willibald von Irsee 1714 Jan. 11-1731 (vor Okt. 23)
Abt Konstantin von Salem 1731 Okt. 23-1745 März (vor 30)
Abt Stephan von Salem 1745 Mai 4-1746 Juni (vor 13)
Abt Kaspar von Roggenburg 1746 Juli 13-1753 Mai 23
Abt Anselm von Salem 1753 Juli 30-1768 Jan. 24
Abt Georg von Roggenburg 1768 Jan. 24-1778 Juli 28
Abt Romuald von Ochsenhausen 1778 Juli 28-1784 Apr. 20
Abt Robert von Salem 1784 Apr. 20-(1803)
h. Syndici des schwäb. Reichsprälatenkollegs
Dr. Albrecht Everhardt, Weingarten 1600-1624
Dr. Maximilian Miller (vor 1654)
Dr. Michael Schatz, Weingarten (1654)-(1661)
Lic. Christoph Mauch, Marchtal (1677)-(1691)
Lic. Franz Kuen, Weingarten (1697 Sept. 20)-(1716 Dez. 16)
Lic. Ernst Friedrich Deber, Weingarten (1720 März 2)-(1729 Febr. 8)
Lic. Joseph Anton Mauch, Rot (1751 Jan. 25)-(1758 Jan. 28)
Lic. Johann Joseph Hirlinger, Ochsenhausen (1740 Jan. 12)-(1745 Febr. 3)
Johann Jakob Depra, Edler von Blain, Ochsenhausen (1747 Febr. 9)-(1767 Mai 26)
Syndikatsverwaltung in Salem (1769 Apr. 19)
von Schott, Ochsenhausen (1798)-(1803 Jan. 11)
i. Komitialgesandte des schwäb. Reichsprälatenkollegs
Öchslin (1670)-(1672)
Johannes Schwegerle, Lic. iur. utr., Rat und Kanzler des Kl. St. Emmeram in Regensburg, 1675 Nov.-(1692 Apr. 22) Freiherr Joseph Anton Euseb von der Halden (1694)-(1699)
Baron von der Halden; Neffe seines Vorgängers; zugleich würzburgischer Komitialgesandter, (1714 Okt. 17)-1719 Dez. Franz Jakob Valentin von Öxle; zugleich Komitialgesandter des Bf. von Augsburg und des rheinischen Reichsprälatenkollegs; gestorben am 17. Okt. 1736 im 48. Lebensjahr; verheiratet mit Anna Clara von Otten, Tochter des kurmainzischen Prinzipalgesandten von Otten 1720 (wohl Jahresanfang)-1756 Okt. 17
Johann Kaspar Friedrich von Otten; zugleich kurmainzischer Geh. Rat und Mit-Prinzipalgesandter; Schwager seines Amtsvorgängers von Öxle; gestorben am 8. Febr. 1745 1736 Dez.-1745 Febr. 8
Freiherr von Bibra; zugleich würzburgischer Komitialgesandter (1745)
Freiherr Ignaz Anton Emmeram von Öxle; Sohn seines Amtsvorgängers Franz Jakob Valentin von Öxle, stand bei seiner Bewerbung in Diensten des P ropstes von Berchtesgaden und des Erzbf. von Mainz; gestorben am 5. Nov. 1785, 1745 (nach Juli 31)-1785 Nov. 3
Karl Joseph von Öxle; Sohn seines Amtsvorgängers; wird 1800 als "Graf" tituliert; starb "unlängst" vor dem 28. Nov. 1800, Anfang 1786-1800 (vor Nov. 28)
k. Komitialgesandtschaftssekretäre des schwäb. Reichsprälatenkollegs
Peter Adam Depra (1719 Dez.)
Joseph Paul Gruber; gestorben am 2. Sept. 1755 (1725)-1755 Sept. 2
Thaddäus Kolb; war zuvor Syndicus in Ochsenhausen (1753 Dez. 10)-(1755 Dez. 6)
Stedele (1757)
Peter Depra von Blain Ende 1757-?
Georg Anton Vollerth (1790)-(1791)
Joseph Anton Max Zoll (?) (1797)
1. Literaturhinweise
Aretin, K.O. von, Heiliges Römisches Reich 1776-1806, Bd. 1 (1966), 70-72.
Bader, K.S., Der deutsche Südwesten in seiner territorialstaatlichen Entwicklung (1950) 191-197.
Bader, K.S., Der schwäbische Kreis in der Verfassung des Alten Reiches, in: Ulm und Oberschwaben 37 (1964) 9-24. Baumann, F.L., Die Territorien des Seekreises 1800 (= Badische Neujahrsblätter 4),1894, 47- 53.
Beschreibung des Oberamts Ehingen, 1893, 180-183 (Geschichte des Klosters Marchtal).
Borck, H.-G., Der Schwäbische Reichskreis im Zeitalter der französischen Revolutionskriege (1792-1806) (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden- Württemberg. Reihe B Bd. 61), 1970.(Das Werk konnte bei der Abfassung des Vorwortes nicht mehr berücksichtigt werden).
Grube, W., Das Archiv des Schwäbischen Kreises, in: ZWLG 22 (1963) 270-282.
Hartung, Fr., Deutsche Verfassungsgeschichte, 5. Aufl. (1950), 51-53.
Pflüger, H., Schutzverhältnisse und Landesherrschaft der Reichsabtei Herrenalb (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Reihe B Bd. 4), 1958, 48-66.
Reinhardt, R., Reformbestrebungen in der Abtei [Weingarten] von 1567 bis 1627, in: Weingarten 1056-1956 (1956), 101-103.
Reinhardt, R., Restauration, Visitation, Inspiration. Die Reformbestrebungen in der Benediktinerabtei Weingarten (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Reihe B Bd. 11) 1960, 177-190. Rößler, H.-Franz, G., Sachwörterbuch zur deutschen Geschichte, 1958, 1142-1144 (Schwäbischer Reichskreis)