Kläger: Peter Godeffroy, Kaufmann in Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Lt. Johann Georg Mönckeberg, in Vollmacht der Firma Jean Lopes Ferraz et Fils et Correa, Kaufleute in Porto (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis extraiudicialis; Streit um eine Forderung von 4900 Mark aus einem Geschäft mit Eisen, Stahl und Kupfer; Hinweis der Beklagten, dass der Kläger trotz Nichterfüllung der Lieferbedingungen durch die Firma Johann Christian Pauli & Co. in Stockholm versprochen habe, eine entsprechende Tratte zu honorieren; Einrede des Klägers, dass die strittige Partie an die Firma Vidal & Co. in Hamburg zediert worden sei