Jakob Schmidt aus Großlangheim in Franken, Reiter, zu Stuttgart gef., weil er am Sonntag, dem 2. Nov. 1567, als er mit seinem Dienstherrn Mkgf. Georg Friedrich von Brandenburg nach Stuttgart gekommen war, den Ludwig Federspil, Sohn des Hans Federspil, B. zu Stuttgart, ohne alle Ursache jämmerlich erstochen hatte, deshalb peinlich beklagt und zum Tode durch das Schwert verurteilt, jedoch auf Fürsprache vieler Fürsten, Grafen und Herren, besonders der jüngst mit dem Hz. von Bayern vermählten Herzogin von Lothringen, des Todesurteils und der Exekution mit der Auflage entledigt, das Herzogtum Württemberg unverzüglich zu verlassen und sein Leben lang nicht mehr zurückzukehren, gelobt auf offenem Markte, diese Artikel zu befolgen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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