Der Koadjutor des Erzbistums Köln Ferdinand [von Bayern] vergleicht sich mit dem Domkapitel dahin, dass dieses das Amt und Schloss Hülchrath, welches es zur Unterhaltung der militärischen Besatzung bisher innehatte, dem Erzstift wieder abtritt mit Vorbehalt der Mühlen zu Wevelinghoven und Longerich, der Waldnutzung für seine Höfe und gegen den Erwerb verschiedener Besitzungen, nämlich der Gefälle der Kellnerei Nette, des Müllenacker Hofes zu Mehlem samt 5 Morgen Artland und verschiedener Gerechtsame ebenda, des Weingartshofes und Kelters zu Rolandseck sowie des Hofes zu Herrig (Harrich) im Amt Lechenich. Geben d(en) 5ten Monats Octobris im ein tausent sechs hundert und fünften Jahr.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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