Gostenhof. Johann Martin Holzheimer, Wirt Zum wilden Mann, wird zwar die Wiederaufbauung einer öden und dermalen nur mit einem Keller versehenen Hofstatt mit 1 Feuerrecht erlaubt, das 2. Feuerrecht aber abgeschlagen, daneben aber ihm einiges Bauholz verwilligt.

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Staatsarchiv Nürnberg
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