Notariatsinstrument einer Zession, in welchem der Offizial des erzbischöflichen Geistlichen Hofs zu Köln bezeugt, dass vor ihm Diederich Sander und Gerhardt Wolff, erzbischöfliche Hofsuntersiegler der Kollegiatkirche St. Andreas, als Testamentsvollstrecker des weiland Gysbert Lanzincks, gewesener Kanoniker und Scholaster, erschienen und angaben, dass der Eva von Elpp, die dem genannten Gysbert Lanzinck seit vielen Jahren bis zu seinem Tod als Dienstmagd treu gedient hatte, eine Rentverschreibung der gemeinen Landschaft des Hochstifts Münster vom 24. Juni 1563 über 10 Goldgulden jährlicher Rente gegen ein aufgenommenes Kapital in Höhe von 200 Goldgulden, laut Testament vererbt worden sei und genannte Eva von Elpp diese Rentverschreibung hiermit an den Lic. Johann Gyr, Domdechant zu Köln, zediert und transportiert haben. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung. Zeugen: Peter von Heimertzum und Arnoldus Frisemins. Siegelankündigung des Ausstellers und Unterschriftsankündigung des Notars

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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