Urban Buchler von Baienbach und Ehefrau Walburga Eglin vom Baumgarten ("Bomgarten") bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt des Klosters Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten nachgelassenen Sohn bzw., wenn sie keinen haben, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit das Gut in Baienbach verliehen hat, das früher ¿Hans Buchler innehatte. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert schlaitzen" und nichts daraus veräußern. Die zugehörigen Gehölze dürfen sie nur zur Entnahme von Bau- und Brennholz für den Eigenbedarf nutzen, Eichen und andere fruchttragende ("bärend") Bäume nicht fällen. Jährlich zu St. Martin entrichten sie je 5 Scheffel Vesen und Hafer als Zins und Hubgeld, ferner 1 Scheffel Hafer und 7 ß d zu Vogtrecht, das früher nach Aulendorf ging. Von verschiedenen Jucharten Acker müssen sie 1 Scheffel des jeweils dort angebauten Korns reichen, des weiteren 2 fl, 2 Hühner und 1 Fasnachthenne, alles in Ravensburger Maß und Währung. Bei Verletzung der Leihebedingungen, im Todesfall und wenn sich die Beliehenen dem Kloster "abschwaif" oder ungehorsam machen, fällt das Gut heim. Dies gilt auch bei Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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