Bischof Wulbrand (???) von Minden bestätigt Statuten, die sein Vorgänger 1379 auf Bitten mehrerer geistlicher Würdenträger betreffend die Residenzpflicht der Vikare und deren Lebenswandel erlassen hat.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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