Johann Klain, Bürger zu Monreal, erklärt, daß ihm (å) Kuno, Graf zu Virneburg, gemäß einer Verschreibung 1100 kölnische Gulden schuldig war, wofür dieser dem Aussteller und seiner Ehefrau Sophia (Feyen) auf Lebenszeit 15 1/2 Malter Korn, einen halben Malter Erbsen und einen halben Malter Gerste sowie einen halben Malter Spelz aus dem Hof Spurzenheim überlassen hat und dazu die Weingefälle aus einigen Weingärten zu Bruttig. Nachdem dem Aussteller diese Einkünfte nach dem Tod des Grafen Kuno durch die kurfürstlichen [Amtleute] vorenthalten worden ist, übergibt er diese Ansprüche mit allen Forderungen an Dietrich, Graf zu Manderscheid und Blankenheim, Herrn zu Schleiden, und dessen Erben. Er übergibt diesem auch die Hauptverschreibung. Er handelt auch als Ehemann für seine Ehefrau. Sr.: Ausst. und für die Ehefrau auf deren Bitte hin die Brüder Georg und Karl von Monreal. Ausf. Perg. - 3 Sg. anh. - Rv.
Vollständigen Titel anzeigen
/
Namensnennung 3.0 Deutschland