Hans Stadlman, Schmied, von Pentling, bekundet, dass Abt Johannes von St. Emmeram ihm auf dem Haus und Hofstatt in Pentling bey dem Granndt und auf zwei dazugehörigen Gärten, genannt Hofgärtel und Krautgarten, auf denen er jetzt sitzt, Erbrecht gegeben hat. Er und seine Erben sollen sie persönlich bestellen und davon Steuer, Holzpfennig, Gattergult und Stiftsleistungen entrichten. S: Hans Mistelbeck von Lintach

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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