Werden.-Lambert Heinrich Willebrand Kumpsthoff reversiert über die folgende inserierte Lehnsurkunde vom gleichen Tag: Werden.-Abt Benedikt belehnt nach dem Tod des Bertram Willebrand Kumpsthoff zu Bönninghausen, kgl.-preußischen Richters zu Bochum, dessen Neffen Lambert Heinrich Willebrand Kumpsthoff zu Bönninghausen zu Dienstmannsrecht mit den aus dem Hobsgut Middeldorp abgesplissenen genannten Landstücken bei Eickel im Amt Bochum. Der Belehnte hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Philipp Jacob Bernardi, Gerichtsschreiber zu Werden, im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Anton Gottfried Funcke, Richters des Landgerichts Werden und Landrezeptors, und Georg Heinrich Vorrath, Sekretärs des Abts. Der Abt siegelt und unterschreibt. - Or., Petschaft und Unterschrift des Bevollmächtigten

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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