Klaus Weigelin gen. Hännelin aus Reutlingen, wegen unbefugten Fischens im Fischwasser des herzoglichen Marschalls zu Pfullingen gef., jedoch nach langer Zeit wieder freigel., schwört U. und verspricht eidlich, künftig sein Leben lang im fürstlichen Forst und Gewässer keinerlei Waidwerk mehr zu treiben, seine Atzung und Gefängniskosten selbst zu bezahlen, alle seine Aussagen im Gefängnis geheim zu halten, sich auf Mahnung der Obrigkeit wiederum zu stellen und ohne Erlaubnis weder nach Kirchheim (unter Teck) noch anderswohin zu gehen.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view