Johann von Hoorn, Bischof v. Lüttich etc., bestätigt den Nonnen auf dem Neuenhof die dritte Regel des hl. Franziscus und setzt ihnen als Visitator den Patergeneralis des Klosters Hughard oder Segger in der Diöc[ese] Lüttich.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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