Landeskrankenhaus Stadthagen (Bestand)
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NLA BU, L 185
Nds. Landesarchiv, Abt. Bückeburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Akten >> 1.2 Fachbehörden >> 1.2.3 Gesundheit und Soziales
1906-1935
Bestandsgeschichte: 1906 ging das bis dahin städtische Krankenhaus in Stadthagen durch Kauf an das Land über. 1934 wurden die hier erfassten Verwaltungsakten archiviert, nachdem 1933 der Freistaat, die Stadt und der Landkreis die Stiftung "Evangelisches Krankenhaus in Stadthagen" errichtet und mit dem Mutterhaus "Salem" einen Vertrag zur Betreuung geschlossen hatten. 1938 trat das Land seinen Teil an der Stiftung an den Landkreis und die Stadt ab. 1939 wurde die Stiftung aufgegeben, das Vermögen vom Landkreis und der Stadt Stadthagen unter Beibehaltung des Namens "Evangelisches Krankenhaus" übernommen. Nachdem sich Ende 1959 das Mutterhaus "Salem" zurückgezogen hatte, gründeten die Stadt Stadthagen und der Landkreis Schaumburg-Lippe den Zweckverband "Krankenhaus Stadthagen", aus dem die Stadt zum Ende des Jahres 1961 ausschied. Seither ist der Landkreis der alleinige
Bestandsgeschichte: Träger.
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Ja
Zusatzinformationen: abgeschlossen
Bestandsgeschichte: Träger.
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Ja
Zusatzinformationen: abgeschlossen
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 11:33 MESZ